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Internet „essentiell“ für das moderne Leben

Das Internet ist ein unerlässlicher Bestandteil unseres Lebens, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung vom 24. Januar 2013. Basierend auf dieser Entscheidung hat man nach dem Gericht ein Recht auf Entschädigung durch seinen Internetanbieter, wenn der Internetzugang unterbrochen wird.

In dem Fall, welcher der Gerichtsentscheidung zugrunde lag,  war es dem Kläger für zwei Monate von Ende 2008 bis Anfang 2009 nicht möglich, seine DSL-Verbindung, die er mit einem Fax- und Festnetzanschluss zusammen gebucht hatte, zu nutzen. Der Kläger hatte bereits eine Entschädigung für die entstandenen zusätzlichen Kosten durch Einsatz eines Mobiltelefons erhalten. Aber er wollte auch dafür entschädigt werden, dass er das Internet nicht nutzen konnte.

Laut seiner Aussage hat er darunter gelitten etwas „Essentielles“ nicht nutzen zu können – und damit meinte er das Internet. Nach deutschem Recht kann man nämlich eine Entschädigung verlangen, wenn einem die Nutzung von essentiell notwendigen Dingen nicht möglich ist. Im vorliegenden Fall sah das Gericht eine solche Situation, in der eine Entschädigung grundsätzlich verlangt werden kann.

„Das Internet spielt heutzutage eine sehr wichtige Rolle für die Menschen und beeinflusst das private Leben entscheidend“, sagte ein Gerichtssprecher, befragt zu diesem Fall, der ARD. Nach dem Gericht sei der Verlust der Möglichkeit, das Internet nutzen zu können, gleichzustellen mit dem Verlust der Möglichkeit der Nutzung eines Autos.

Aber man kann jetzt nicht davon ausgehen hohe Summen für den Verlust der Nutzungsmöglichkeit zu erhalten. Wird beispielsweise ein Auto beschädigt, und muss dieses Auto in einer Werkstatt repariert werden, dann kann der Eigentümer von dem Verantwortlichen ca. 40 % der Kosten für einen Mietwagen in der Zeit des Ausfalls seines Autos geltend machen.  Laut Gericht muss ein vergleichbarer Prozentsatz auf die monatlichen Kosten für den Internetzugang als Entschädigung für die Unterbrechung des Zugangs angesetzt werden.

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