Lexa - Kanzlei für Wirtschaftsrecht

en | de

M & A

M&A ist die Abkürzung für „Mergers and Acquisitions“, also zu Deutsch „Verschmelzung [von Unternehmen] und Erwerb [von Unternehmen oder Unternehmensteilen]“.

M&A steht für alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung von Eigentumsrechten an Unternehmen, also insbesondere Käufe, Verkäufe, (familiäre) Unternehmensnachfolgen oder Zusammenführungen. Dazu gehören aber auch die Konzernbildung, die Umstrukturierung von Konzernen, die Verschmelzung und Umwandlung im Rechtssinn, die rechtliche Beratung bei der Finanzierung des Unternehmenserwerbs, die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und die Beratung bei der Übernahme von Unternehmen.

Share