Lexa - Kanzlei für Wirtschaftsrecht

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Die perfekte Rechtsform für Unternehmen!

Was wäre es doch schön, wenn die Überschrift in der Realität zutreffen würde: Jemand, der ein Unternehmen gründen will, „greift“ sich einfach aus den vom Gesetzgeber erlaubten Möglichkeiten an Rechtsformen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG) diejenige heraus, die nach allgemeiner Meinung die „perfekte“ Rechtsform ist. Diskussionen mit dem Rechtsanwalt und dem Steuerberater und teilweise mit der Bank gehören der Vergangenheit an, denn die „perfekte“ Rechtsform sorgt dafür, dass es keinen Fehler mehr bei der Rechtsformwahl gibt.

Leider jedoch ist die Überschrift zu diesem Artikel eine Provokation – denn die „perfekte“ Rechtsform gibt es nicht, auch wenn immer wieder in Medien und Lehrgängen anderes behauptet wird, insbesondere wenn neue Rechtsformen wie die deutsche Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder ausländische Rechtsformen für Unternehmer in Deutschland erscheinen und deren Vorteile besprochen werden.

Die „perfekte“ Rechtsform ist vielmehr immer diejenige, die für den einzelnen Unternehmer in seiner Situation und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Interessen und Wünsche am besten zu ihm und zu seinem Unternehmen passt. Dabei spielen „harte“ Faktoren wie die Kapitalausstattung, Mitbestimmung, die Geschäftsführung, die Flexibilität in der

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Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder die steuerliche Belastung eine große Rolle, genauso wie „weiche“ Faktoren, z.B. das Ansehen der Rechtsform im Geschäftsverkehr (dazu kann man mal die verwandten Rechtsformen der deutschen GmbH und der britischen Limited vergleichen) oder die „Strahlkraft“ der Rechtsform am Markt (so wirkt z.B. ein Unternehmen in der Rechtsform einer

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Aktiengesellschaft automatisch deshalb „groß“, weil eben bei Aktiengesellschaften automatisch an große Unternehmen gedacht wird).

Gemeinsam mit einem Berater sollte der Unternehmer die relevanten Faktoren der Rechtsformwahl besprechen und so die für ihn passende Rechtsform finden. Dies erfordert etwas Mühe und erhebliche Kompetenzen beim Berater, führt aber im Ergebnis dazu, dass das Unternehmen für die Zukunft gut aufgestellt ist und nicht nach kurzer Zeit schon wieder Unruhe in das Unternehmen kommt, weil die Rechtsform angepasst werden muss. Wenn allzu voreilig von einem Berater eine bestimmte Rechtsform als ideale Rechtsform empfohlen wird, ohne die Wünsche und Vorstellungen des Unternehmers abgefragt zu haben, ist Vorsicht geboten.

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