Erbschein bei Banken & Sparkassen nicht mehr nötig!
In der Vergangenheit wurden Kunden von Banken oder Sparkassen immer wieder gezwungen, den Nachweis der Erbberechtigung durch einen kostenpflichtigen Erbschein zu führen, der teurer wurde, je höher die vererbten Summen sind. Damit ist nun Schluss. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einer aktuellen Entscheidung klar gestellt, dass der Nachweis auch durch einen Erbvertrag oder durch ein beglaubigtes Testament erbracht werden kann: „Der Erbe ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein zu führen, sondern kann diesen Nachweis auch in anderer Form führen.“
Ein Erbschein regelt, wer Erbe ist und in welchem Umfang eine Verfügungsberechtigung über das Erbe besteht.
Mit der Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof klar, dass die Klausel einer Sparkasse, in der generell
auf einen Erbschein bestanden wurde, rechtswidrig ist.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass in unklaren Fällen weiterhin die Vorlage eines Erbscheins verlangt werden kann. Dies wurde so schon 2005 vom Bundesgerichtshof
entschieden.