Rechtsanwalt Lexa im Interview zum Thema „Nutzung von sozialen Medien“ in Unternehmen
Das Thema Social Media ist in aller Munde und gewinnt auch aus unternehmerischer Sicht immer mehr an Bedeutung. Viele Unternehmen sind sich der Wichtigkeit dessen bewusst und wollen die Nutzung von Social Media in der Unternehmenskommunikation einsetzen. Zum Umgang mit den einzelnen Plattformen wie LinkedIn, XING & Co. gibt es jedoch wichtige Punkte zu beachten. Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M., Spezialist für Wirtschaftsrecht, beantwortet in dem nachfolgenden Interview wichtige Fragen zum Thema „Nutzung von sozialen Medien“.
Herr Lexa, Sie sind selbst mit Ihrer Kanzlei auf diversen Kanälen wie zum Beispiel Twitter, Facebook, Xing oder LinkedIn präsent. Welche Chancen sehen Sie für Unternehmen in der Nutzung von sozialen Netzwerken?
LX: Soziale Netzwerke bieten Unternehmen die Chance, leicht und weltweit mit einer Vielzahl von Menschen bzw. mit ganzen Zielgruppen in Kontakt zu treten – und zwar nicht nur mit aktuellen, sondern auch mit potentiellen Kunden sowie mit Informationssuchenden. Darüber hinaus erlaubt die Beobachtung von Beiträgen der Nutzer in sozialen Netzwerken Einblicke in deren Erlebniswelt und kann Hinweise auf kommende Trends geben.
Natürlich bieten diese Kommunikationskanäle nicht nur Chancen. Gerade im Zeitalter der Smartphones ist schnell ein Bild geknipst und auf Facebook hochgeladen. Was gilt es beim Umgang von Bildern und Videos zu beachten? Ist jedes Foto für die Öffentlichkeit zulässig?
In der Tat werden heutzutage sehr schnell Videos und Bilder in den sozialen Netzwerken verbreitet – Beiträge mit Bildern und Videos finden die meiste Beachtung, sei es nun bei Twitter, Facebook oder natürlich Pinterest und Instagram. Allerdings ist immer zu beachten, dass fremde Bilder häufig einem Urheberrecht unterliegen und deshalb nur der Hersteller des Bildes entscheiden darf, wo das Bild gepostet wird. Des Weiteren muss man beachten, ob nicht ein Bild – beispielsweise mit einer herabwürdigenden Pose des Fotografierten – dessen Persönlichkeitsrecht verletzt.
Und wie sieht es mit Firmenlogos aus?
LX: Für Konzept, Steuerung und Koordination aller Social-Media-Aktivitäten eines Unternehmens ist grundsätzlich die Unternehmensleitung oder eine mit dieser Aufgabe betraute Abteilung zuständig. Firmenlogos von Unternehmen dürfen deshalb nur autorisierte Mitarbeiter in Social-Media-Beiträgen verwenden. Es ist also nicht so, dass einfach jeder Mitarbeiter ein Logo des Unternehmens in seinen Beitrag einbinden darf. Ebenso dürfen Unternehmensprofile weder von anderen Mitarbeitern, noch von anderen Abteilungen, Bereichen oder Tochtergesellschaften erstellt werden.
Wie heißt es so schön: „Das Netz vergisst nichts.“ Sogar gelöschte Kommentare können über einen längeren Zeitraum zurückverfolgt werden. Wie kann man hier entgegenwirken?
LX: Grundsätzlich sollte man sich immer zuerst überlegen, was man veröffentlicht. Ich empfehle immer sich selber folgende Frage zu stellen: „Was würde ich denken, wenn ein bestimmter Beitrag von jemand anderem veröffentlicht wird – würde ich das gut finden oder nicht?“. Der Einsatz des gesunden Menschenverstands bei der Beurteilung hilft einem – wie im realen Leben – oftmals weiter. Ein Beispiel: Nur die wenigsten Menschen werden sich in einer Stadt auf den Marktplatz stellen und laut schreien: „Der Mitarbeiter Herr xxx von dem Unternehmen yyy ist ein Rindvieh!“ – das macht man normalerweise nicht und tief im Innersten wissen die meisten Menschen, dass man sich so nicht in unserer Gesellschaft verhält. In den sozialen Netzwerken sollte man deshalb die gleiche Einstellung an den Tag legen.
Ansonsten sollte man immer daran denken, dass man betreffend seiner Kommentare in den sozialen Netzen genauso verantwortlich ist, wie wenn man sich in einer Diskussion in einer Gruppe äußert. In jeder dieser Situationen kann eine Äußerung Konsequenzen haben – bei den sozialen Netzwerken kommt aber noch hinzu, dass hier die Anzahl der potentiellen Leser um ein Vielfaches größer sein kann.
Hier noch ein Hinweis: Normalerweise gibt es für jedes soziale Netzwerk sog. „Privatsphäre-Einstellungen“ („privacy settings“). Mit diesen kann man regeln, wer die eigenen Beiträge lesen kann – beispielsweise nur Freunde oder wirklich jeder. Die Nutzung dieser Einstellungen kann helfen, den Leserkreis der eigenen Postings zu steuern.
Der Umgangston in sozialen Netzwerken ist meist etwas lockerer. Welche Empfehlung können Sie gerade Mitarbeiter geben? Was gehört nicht auf soziale Plattformen?
LX: Mitarbeiter in einem Unternehmen bekommen ja gerade durch ihre Tätigkeit viele Interna mit. Beiträge, die solche Interna beinhalten, gehören nicht in die sozialen Netzwerke. Denn schnell kann ein Schaden entstehen, wenn wichtige Informationen verbreitet werden, die nur das Unternehmen etwas angehen. Und das kann unter Umständen auf den Mitarbeiter zurückfallen und für diesen Konsequenzen haben.
Was den Umgangston angeht, so würde ich immer zu etwas Zurückhaltung raten und nicht „zu locker“ auftreten. Zum Beispiel bei den Anreden: Wenn man jemanden gut kennt, dann kann man den natürlich auch in den sozialen Netzwerken duzen, aber bei Fremden würde ich das nicht so einfach machen. Ich selbst sieze viele User auf Facebook, weil ich als Wirtschaftsanwalt auf ein bestimmtes Auftreten Wert lege. Verkehrt ist es zumindest nicht, erst einmal so zu erwidern, wie man angesprochen wird.
Zu großes Engagement und Werbung für das eigene Unternehmen kann schnell in die falsche Richtung und als eine Art „Schleichwerbung“ interpretiert werden. Wo liegen hier die Grenzen? Was sollten Mitarbeiter beachten?
LX: Es ist ja nicht verkehrt, wenn man von dem Unternehmen, in dem man arbeitet, überzeugt ist und das nach außen mitteilt – Unternehmen wünschen sich ja solche „Botschafter“! Allerdings legen die Nutzer von sozialen Netzwerken viel Wert auf Authentizität: Ehrliche Begeisterung ist in Ordnung, wenn die Nutzer aber das Gefühl bekommen, es will nur jemand „etwas verkaufen“, dann wendet sich schnell die Nutzergemeinde gegen einen selbst. Es macht aber sicherlich Sinn, dann auch deutlich zu machen, dass man seine eigene Meinung vertritt und nicht nur eine „Marketingbotschaft“ wiedergibt. Und natürlich sollte der Mitarbeiter auch prüfen, ob seine Äußerungen in Einklang mit der allgemeinen Botschaft des Unternehmens stehen, damit er nicht unabsichtlich dem Unternehmen durch seine Äußerungen Schaden zufügt.
Vielen Dank für das Interview!
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