Franchiserecht
Im Franchiserecht beraten wir bei der Umsetzung und Implementierung von Franchisemodellen, auch für Mandanten aus dem englischsprachigen Ausland, die in Deutschland tätig werden wollen. Wir gestalten individuelle Franchiseverträge und beraten bei allen Fragen der rechtlichen Planung, Gestaltung und Umsetzung.
Des Weiteren beraten wir Franchisenehmer, die unter Nutzung eines Franchisemodells selbständig tätig werden wollen.