Gesellschaftsrecht
Wir beraten beispielsweise bei Unternehmensgründungen und bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform, bei gesellschaftsrechtlichen Fragen und Konflikten auf Gesellschafterebene und Ebene der Leitungsorgane des Unternehmens sowie bei der Gestaltung von Unternehmensverbänden (Konzernstrukturen), bei Umwandlungen und Neuausrichtungen von Unternehmen, als auch bei Fragen der Unternehmensnachfolge und der Beratung bei Unternehmenskrisen. In den meisten Fällen begleiten wir dabei den gesamten Prozess der gesellschaftsrechtlichen Um- und Neustrukturierung und werden vielfach auch vertragsgestaltend tätig, beispielsweise bei der Erstellung von Gesellschafts- oder Geschäftsführerdienstverträgen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass nicht nur die rechtlichen Aspekte Beachtung finden, sondern sowohl die betriebswirtschaftlichen als auch steuerrechtlichen Komponenten nicht vernachlässigt werden.