Lexa - Kanzlei für Wirtschaftsrecht

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Verpflichtung zur Bereitstellung von deutschsprachigen AGB

25. Oktober 2016

Viele international tätige Unternehmen bieten ihre Leistungen im Internet an, auch gegenüber deutschen Kunden. Dabei werden nicht immer deutschsprachige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, sondern AGB in einer anderen Sprache, z.B. in Englisch.

Gegenstand eines Urteils des Kammergerichts Berlin (AZ 5 U 156/14) war nun eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Facebook-Tochter WhatsApp, die auf ihrer deutschsprachigen Webseite die AGB nur auf Englisch angeboten hatte.

Das Kammergericht hat entschieden, dass auf deutsprachigen Internetseiten die Unternehmen ihre AGB auch in deutscher Sprache zur bereit stellen müssen. Ein Verbraucher muss nicht damit rechnen auf fremdsprachige AGB mit einem „umfangreichen, komplexen Regelwerk von sehr, sehr vielen Klauseln“ zu treffen. Trotz der Verbreitung des Alltagsenglisch in Deutschland, so das Kammergericht, kann von einem Verbraucher nicht erwartet werden, dass er „juristisches, vertragssprachliches und überhaupt kommerzielles Englisch“ versteht. Sind die AGB nicht ins Deutsche übersetzt, sind alle Klauseln „intransparent und treuwidrig benachteiligend“ und damit unwirksam.

Dieses Urteil schafft Klarheit für Unternehmer und Unternehmen, auch für deutsche, die Leistungen auf dem deutschen Markt anbieten: AGB sind gegenüber Verbrauchern nur dann wirksam, wenn sie in deutscher Sprache verfasst sind.

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Kostenlose Broschüre: „Das kleine Buch – DER GUTEN VERTRÄGE“ – jetzt bestellen!

25. April 2014
Broschüre 1

„Das kleine Buch – DER GUTEN VERTRÄGE“

Das Erstellen eines guten Vertrages ist nicht einfach. 10 Tipps, die die Erstellung erleichtern, gibt es jetzt von der Rechtsanwaltskanzlei Lexa in Form der Broschüre „Das kleine Buch – DER GUTEN VERTRÄGE“.

Die Broschüre wendet sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich im Vorfeld einer Vertragserstellung Gedanken über den Inhalt machen wollen. Anregungen werden gegeben beispielsweise zur Frage nach der Vorgeschichte des Vertrages, zur Sprache und zur Auslegung. Darüber hinaus geht es um wichtige Inhalte, die im Rahmen einer Vertragserstellung bedacht werden sollten, wie die Definition der Leistung, die Beendigung und die Streitvermeidung. Die Broschüre ist absichtlich „nicht-juristisch“ geschrieben, damit die Lektüre auch „Nichtjuristen“ Spaß macht.

Inhalt & Vorwort der Broschüre

Inhalt & Vorwort der Broschüre

Die Broschüre hat 20 Seiten und ist im DinA6-Format verfügbar. Sie kann bestellt werden durch eine E-Mail an „kontakt@kanzlei-lexa.de“ oder per Telefax an 0931-3537761.

Die Broschüre ist kostenlos, die Lektüre aber sicherlich nicht umsonst – wir wünschen viel Spaß beim Lesen und Finden neuer Ideen für Ihre persönlichen Verträge!

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