Eidesstattliche Versicherung heißt nun „Vermögensauskunft des Schuldners“
Viele kennen die „eidesstattliche Versicherung“, die umgangssprachlich immer noch als
„Offenbarungseid“ im
Sprachgebrauch erhalten ist. Zu Beginn dieses Jahres erhielt die eidesstattliche Versicherung eine neue Bezeichnung – sie heißt nun „Vermögensauskunft des Schuldners“.
Noch immer jedoch erfolgt die Angabe an Eides statt, d.h. das Sagen der Unwahrheit bei der Abgabe ist eine Straftat, die mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird.
Neben der Bezeichnung bringt das „Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ aber noch weitere Neuerungen. Zu den Aufgaben des Gerichtsvollziehers gehört nunmehr auch die Ermittlung der Schuldneranschrift. Er hat hierfür die Möglichkeit, verschiedene Datenbanken einzusehen (z.B. die des Kraftfahrt-Bundesamtes oder der gesetzlichen Rentenversicherungsträger).
Der Gerichtsvollzieher soll sich weiterhin um eine gütliche Erledigung bemühen und kann dazu Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner abschließen. Schließlich kann eine ‚Vermögensauskunft des Schuldners‘ auch schon vor der Zwangsvollstreckung eingeholt werden.