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Achtung: Vererben eines Eigenheims kann teuer werden!

13. August 2014

Ein aktueller Fall beim Bundesfinanzhof (BFH) geht derzeit durch die Presse: Ein verstorbener Ehemann hatte sein Haus seinen beiden Kindern vererbt und seiner Frau ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus eingeräumt. Die Frau wurde dann zur Zahlung von Erbschaftssteuer verpflichtet, wogegen sie gerichtlich vorging.

Sie verlor jedoch den Prozess. Laut dem Urteil des BFH ist nur derjenige von der Erbschaftsteuer befreit, der ein Familienhaus erbt und darin auch selbst wohnt. Wird dagegen nur ein Wohnrecht eingeräumt, sind die rechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht gegeben: Der Wortlaut des Gesetzes sei insoweit eindeutig und begünstige nur den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.

Um in solchen Fällen die Erbschaftssteuer zu vermeiden, sollten Erblasser das Eigenheim zunächst durch Testament an den Partner vererben und im Testament verfügen, dass das Haus nach dessen Tod an die Kinder übergehen soll.

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