Lexa - Kanzlei für Wirtschaftsrecht

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Praxistipps zur Verwendung von Bürgschaften

15. Mai 2020

Ohne Bürgschaft erhalten viele Unternehmer keine Finanzierung von ihrer Bank. Doch was versteckt sich eigentlich hinter Bürgschaften? Welche Besonderheiten gibt es und worauf sollten Unternehmer unbedingt bei den rechtlichen Details achten? In diesem Beitrag für das Online-Magazin BASIC thinking stellen wir die praktischen Aspekte bei der Verwendung von Bürgschaften, die in Beiträgen oftmals zu kurz kommt, aus Sicht eines Bürgen dar:
LINK zum Artikel: https://www.basicthinking.de/blog/2020/05/14/buergschaft-start-ups-regelungen-hoechstbetragsbuergschaft

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Pressemeldung: Würzburger Wirtschaftsanwalt zum Senator ernannt

17. September 2018

Wirtschaftsjunioren Deutschland verleihen höchste Auszeichnung an Würzburger Wirtschaftsanwalt

(Augsburg, 15. September 2018) Die Wirtschaftsjunioren Deutschland, der größte Verband junger Unternehmer und Führungskräfte in Deutschland, haben den Würzburger Wirtschaftsanwalt Carsten Lexa zum Senator ernannt. Die Senatorenwürde ist die höchste Auszeichnung, die einem Wirtschaftsjunior verliehen werden kann. Die Verleihung erfolgte im Rahmen der diesjährigen Bundeskonferenz in Augsburg.

Der Senator und Laudator Marco Tarsia, die Bundesvorsitzende Kristine Lütke und der Präsident der Senatorenvereinigung Deutschland Herbert Ewers würdigten im Rahmen der Verleihung das deutschlandweite und internationale Engagement des Würzburgers bei den Wirtschaftsjunioren (WJ).

„Zum Senator ernannt werden diejenigen Wirtschaftsjunioren, die mit ihrem Engagement national und international für unseren Verband Herausragendes geleistet haben. Ich freue mich, dass Carsten Lexa nun dazugehört!“, so Herbert Ewert. In seiner Laudatio ergänzte Marco Tarsia: „Als ich mich im Vorfeld über Carsten Lexa informiert habe, gab es einen einhelligen Tenor: Auf den Punkt vorbereitet, positiv neugierig, ein Weiterdenker!“ Und Horst Wenske, Bundesvorsitzender der Wirtschaftsjunioren Deutschland 2016, ergänzte: „Ich kenne keinen anderen Juristen, der es schafft, einen komplexen juristischen Inhalt so humorvoll und verständlich zu formulieren.“.

In der Region Mainfranken ist Lexa seit 2012 der erste Wirtschaftsjunior, der mit einer Senatorenwürde geehrt wurde – insgesamt gibt es in der Region derzeit nur 13 dieser sog. „JCI Senatoren“.

Carsten Lexa war bei den Wirtschaftsjunioren nicht nur als Kreissprecher in Würzburg und als Rechtsbeistand des Bundesverbandes in Berlin aktiv, sondern insbesondere im internationalen Kontext. Er initiierte unter anderem das deutschsprachige JCI-Debating, einen Rhetorikwettstreit in deutscher Sprache, auf der Europakonferenz in Istanbul 2015 und der Weltkonferenz in Leipzig 2016. Des Weiteren war er aktiv bei der G20 Young Entrepreneurs´ Alliance (G20 YEA), der Vereinigung der Jungunternehmerverbände der G20-Staaten, wo er 2016 die deutsche Präsidentschaft und 2017 den Vorsitz des Weltverbandes übernahm.

„Carsten Lexa war im Rahmen seiner Ämter und Tätigkeiten bei den Wirtschaftsjunioren äußerst präsent und hat die Wirtschaftsjunioren mitgeprägt und weiterentwickelt.“, so Marco Tarsia als Fazit seiner Laudatio.

 

Carsten Lexa wurde 2012 Mitglied der Wirtschaftsjunioren Würzburg und übernahm dort 2013 das Ressort „Internationales“. 2014 wurde er Kreissprecher in Würzburg und konnte den WJ-Kreis mit seinem Vorstandsteam zum aktivsten Kreis in Bayern (bei 62 Kreisen) und den drittaktivsten Kreis in Deutschland (bei 215 Kreisen) führen. Gleichzeitig wurde Lexa 2014 in den Bundesvorstand der Wirtschaftsjunioren Deutschland berufen und übernahm dort die Position des General Legal Counsel – des Rechtsbeistands -, welche er bis Ende 2016 ausübte. 2015 initiierte er das deutschsprachige Debating auf Konferenzen außerhalb Deutschlands. 2016 ernannte der Bundesvorstand der Wirtschaftsjunioren Carsten Lexa zum Präsidenten der „G20 Young Entrepreneurs´ Alliance (G20 YEA) Deutschland“. Als solcher führte er die größte deutsche Delegation junger Unternehmer zum jährlichen G20 YEA-Gipfel nach China und empfing 2017 als Gastgeber für die Wirtschaftsjunioren Deutschland 400 Jungunternehmer aus den G20-Staaten zum G20 YEA-Gipfel in Berlin. 2017 übernahm er schließlich das Amt des Vorsitzenden der „G20 Young Entrepreneurs´ Alliance International“ (www.g20yea.com)und wurde so zum Sprecher von mehr als 500.000 jungen Unternehmern in den G20-Staaten. Anfang 2018 wurde Carsten Lexa schon der „Goldene Thüringer Löwe“ verliehen, die höchste Auszeichnung der Wirtschaftsjunioren Thüringen.

Die Wirtschaftsjunioren (WJD) sind der in Deutschland größte Verband junger Unternehmer und Führungskräfte mit rund 8.000 aktiven und 7.000 Fördermitgliedern, organisiert in 11 Landesverbänden und mehr als 210 Kreisen (www.wjd.de). Die WJD gehören wiederum der Junior Chamber International (JCI) an, der mehr als 100 Nationalverbände umfassenden, weltweiten Gemeinschaft junger Führungskräfte und Unternehmer im Alter von bis zu 40 Jahren mit rund 200.000 Mitgliedern (www.jci.cc). Die deutschen Senatoren sind in der Senatorenvereinigung organisiert, die derzeit aus rund 700 Mitgliedern besteht (www.wjdsenatoren.de).

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Rechtsanwalt Lexa im Interview mit BASIC thinking

30. August 2018

Nachdem der Kanzleigründer Carsten Lexa seit über einem Jahr für das Online-Magazin „BASIC thinking“ über Gründerthemen und Digitalisierung schreibt, hat das Magazin ihn zu diesem Jubiläum befragt – zu seinen eigenen Erfahrungen als Gründer, zur Gründerszene im allgemeinen und zu seinen Ansichten in Bezug auf den Umgang mit Unternehmern in Deutschland. Darüber spielten die Chancen der Digitalisierung eine große Rolle in dem Gespräch.

Folgende Fragen wurden von Rechtsanwalt Lexa beantwortet:

  • Wie kam es, dass er selbst ein Unternehmen gegründet hat?
  • Warum selbständig werden und nicht angestellt?
  • Hatte er Angst, als er schließlich seine eigene Kanzlei gründete?
  • Welchen Rat hätte er gerne selbst für seinen Gründungen erhalten?
  • Welches Learning konnte er aus seiner selbständigen Tätigkeit bislang mitnehmen?
  • Welchen Fehler würde er gerne verschweigen?
  • Was muss sich hinsichtlich der Einstellung bezüglich der Gründerszene ändern?
  • Welche Rolle spielen für Gründer Politik und Digitalisierung?
  • Welche Wünsche hat er bezüglich Digitalministerin und dem neuen Digitalrat?

Das ganze Interview gibt es hier: LINK zum Interview.

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Rechtsanwalt Lexa schreibt für Online-Magazin „BASIC thinking“

31. August 2017

Seit dem 24. August 2017 schreibt Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. für das Online-Magazin „BASIC thinking„.  Jede Woche am Donnersag gibt es einen neuen Artikel – die Themen der Artikel befassen sich mit (rechtlichen) Herausforderungen von Startups und Gründern. Erste Themen sind beispielsweise Inhaltenvon Gesellschaftsverträgen sowie Fehler bei der Unternehmensgründung und wie man sie vermeidet.

Das Online-Magazin BASIC thinking gehört über die Webseite www.basicthinking.de zu den reichweitenstärksten unabhängigen Tech-Portalen im deutschsprachigen Raum. Mit mehreren Millionen Besuchern pro Jahr erreicht BASIC thinking seit seiner Gründung im Jahr 2004 eine große Community in der Tech-Branche und berichtet tagesaktuell über aktuelle Entwicklungen in den Themenfeldern Tech, Digitales und Social Media.

Hier geht es zu den bisher veröffentlichten Artikeln von Rechtsanwalt Lexa: Link.

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Pressemeldung: Sprecher für 500000 junge Unternehmer kommt aus Würzburg

17. Juni 2017

Quelle: WJD/ Jens SchickeRechtsanwalt Lexa übernimmt Vorsitz im Lenkungsausschuss der G20-Jungunternehmerallianz

(Würzburg, 17. Juni 2017) Der Würzburger Wirtschaftsanwalt Carsten Lexa ist neuer Vorsitzenden des Lenkungsausschusses der G20-Jungunternehmerallianz (G20 Young Entrepreneurs´ Alliance, G20 YEA). Sein Schwerpunkt wird auf dem Führen von Gespräche mit Politikern und Interessensvertretern der Wirtschaft liegen, bei denen er die Bedeutung von jungen Unternehmern für die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen und weltweit herausstellen möchte.

Quelle: WJD/ Jens SchickeDie G20 YEA, gegründet 2010 in Toronto auf Initiative des ehemaligen kanadischen Ministerpräsidenten Stephen Harper, ist die Stimme der internationalen jungen Wirtschaft. Sie spricht für 500000 junge Unternehmerinnen und Unternehmer und die Mitgliedsorganisationen, die sie unterstützen. Basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen durch Accenture und Ernst & Young erstellt die G20 YEA jedes Jahr ein Kommuniqué, in dem die Forderungen und Empfehlungen der jungen Wirtschaft im Hinblick auf die Stärkung der Weltwirtschaft gebündelt und den Staats- und Regierungschefs der G20 mitgeteilt werden. Der Vorsitzende des Lenkungsausschusses kommuniziert im Rahmen der G20 YEA.

„Weltweit schwächt sich das Wirtschaftswachstum ab. Auf der anderen Seite steigt die Arbeitslosigkeit, insbesondere bei Jugendlichen, bzw. verharrt auf einem hohen Niveau. Die B20 und die G20 haben erkannt, dass Jungunternehmertum einer der wichtigsten Faktoren im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit ist. Dazu bedarf es jedoch international abgestimmter Initiativen, damit junge Unternehmerinnen und Unternehmer möglichst einfach Unternehmen gründen bzw. ihre geschäftlichen Aktivitäten ausweiten und in der Folge Personal einstellen können.“, so Lexa.

Konkret fordert die G20 YEA an Initiativen insbesondere eine Verbesserung der Ausbildung von Jugendlichen im Hinblick auf unternehmerisches Wissen. Eine weitere Forderung besteht nach weltweit einheitlichen steuerlichen Erleichterungen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und wenn Arbeitsplätzen geschaffen werden. Schließlich fordert die G20 YEA die Einführung eines G20-weiten Unternehmervisums, das die Möglichkeit bietet, in die G20-Staaten einzureisen, um dort Geschäftschancen wahrzunehmen, z.B. Unternehmen zu gründen.

Quelle: WJD/ Jens Schicke„Junge Unternehmer denken global und machen mit ihren Ideen nicht vor Landesgrenzen halt. Wir ermutigen die Staats- und Regierungschefs der G20 deshalb, schnellstmöglich gemeinsame Regeln und Standards zu schaffen, die die aktuellen wirtschaftlichen Trends und Entwicklungen bei jungen Unternehmern im 21. Jahrhundert unterstützen. Ziel ist es, unternehmerische Eigeninitiative zu gewährleisten und einen einheitlichen weltweiten Rahmen für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen.“, so der Würzburger Anwalt.

 

Carsten Lexa ist Rechtsanwalt und Europajurist und spezialisiert auf Wirtschaftsrecht. Er ist bei den Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD), dem größten deutschen Verband junger Unternehmer und Führungskräfte, Mitglied im Bundesvorstand und vertritt Deutschland für die WJD in der G20 YEA, dem globalen Netzwerk junger Unternehmerinnen und Unternehmer aus den 20 bedeutendsten Industrie- und Schwellenländern der Welt sowie der EU.

Informationen zur G20 Young Entrepreneurs´ Alliance: www.g20yea.com

Informationen zu den Wirtschaftsjunioren Deutschland: www.wjd.de

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Bloß nicht Chef werden: Junge Erwachsene haben kein Interesse an Verantwortung

16. Februar 2017

Deutschland schneidet bei den Führungsambitionen von jungen Erwachsenen im internationalen Vergleich schlecht ab: Einer Umfrage zufolge beantworten 87% der Teilnehmer einer Umfrage zwischen 20 und 34 Jahren die Frage, ob sie ein Unternehmen leiten möchten, mit „Nein“. Noch weniger besteht das Bedürfnis, ein Unternehmen zu besitzen, nämlich nur bei 3%.

Was ist den 20- bis 34-jährigen dagegen wichtig: nette Kollegen (33%), viel Geld zu verdienen (27%) und Experte in ihrem Fach zu werden (13%).

Positiv ist, dass sich 3 von 4 der Befragten im nächsten Jahr weiterbilden wollen.

Weltweit wurden 19.000 Berufstätige und 1.500 Personalverantwortliche in 25 Ländern befragt.

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Pressemeldung: Würzburger Anwalt lädt junge Unternehmer aus aller Welt nach Berlin

16. Januar 2017
WJD/Thomas Imo

WJD/Thomas Imo

Gipfel der G20 Young Entrepreneurs´ Alliance in der deutschen Hauptstadt

(Würzburg, Berlin/ 16. Januar 2017) Der Würzburger Carsten Lexa lädt 2017 als „G20 YEA Präsident Deutschland“ für die Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) junge Unternehmer aus den G20-Staaten zum jährlichen Gipfel der G20 Young Entrepreneurs´ Alliance (G20 YEA) nach Berlin. Thema des Gipfels sind die weltweiten Trends der Digitalisierung und deren Auswirkungen auf Unternehmen.

Der Würzburger Anwalt Lexa freut sich auf seine Aufgabe: „Für den größten deutschen Verband junger Unternehmer und Führungskräfte Gastgeber zu sein für junge Unternehmer aus der ganzen Welt ist ein einmaliges Erlebnis.“ Gleichzeitig ist sich der junge Anwalt jedoch seiner repräsentativen Rolle bewusst: „Derzeit droht die Gefahr, dass weltweit die staatlichen Hemmnisse für den globalen Handel zunehmen. Globalisierung wird immer stärker mit negativen Entwicklungen in Verbindung gebracht. Die Digitalisierung dagegen, die in fast allen Ländern voran schreitet,  eröffnet neue Chancen für Unternehmen über Landesgrenzen hinweg. Den Gipfel wollen die WJD nutzen, um der Welt zu zeigen, wie wichtig es ist Brücken zu bauen und die Digitalisierung zu nutzen, um grenzüberschreitende Geschäftschancen zu schaffen bzw. auszubauen und so Erwerbslosigkeit vorzubeugen. Mauern dagegen bringen uns nicht voran!“

„Es ist essentiell für das Gelingen dieses Gipfels, die Organisation und Ausgestaltung des Gipfels einer Person mit interkulturellem Verständnis und Fingerspitzengefühl zu übertragen.“, sagt Alexander Kulitz, Bundesvorsitzender der Wirtschaftsjunioren Deutschland, der Carsten Lexa als G20 YEA Präsident Deutschland in den Bundesvorstand der WJD aufgenommen hat. „Mit Carsten Lexa haben wir einen erfahrenen und weltoffenen Netzwerker gefunden, der die Menschen begeistern kann und auch schwierige Themen mit Fingerspitzengefühl moderiert.“, attestiert Kulitz dem Würzburger Rechtsanwalt. „Ich freue mich, dass Herr Lexa bereit war diese Herausforderung anzunehmen.“

Auch Sebastian Pollach, der Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Haßberge, dem Lexa als Mitglied angehört, zeigt sich erfreut über die Berufung: „Seit 2013 vertritt Carsten Lexa die WJ Haßberge im Bundesvorstand, 2015 sogar gemeinsam mit seiner Frau Nadine Lexa. Es ist großartig, dass er in diesem Jahr noch einmal in die Vollen geht und im Bundesvorstand erneut Verantwortung übernimmt. Der G20 YEA-Gipfel wird eines der größten Ereignisse im Juniorenjahr 2017 und Carsten Lexa ist genau der Richtige, um den Gipfel zu einem Erfolg zu machen!“

Die Wirtschaftsjunioren Haßberge sind eine Vereinigung von jungen Unternehmern und Führungskräften unter 40 Jahren mit rund 80 Mitgliedern, organisiert bei der IHK Würzburg-Schweinfurt und Mitglied der WJD. Sie engagieren sich ehrenamtlich für die Interessen der jungen Wirtschaft. Bundesweit gehören den WJD mehr als 15.000 Mitglieder aus allen Bereichen der Wirtschaft an. Gemeinsam bilden sie den größten deutschen Verband junger Unternehmern und Führungskräften.

Die WJD vertreten auf Betreiben des Bundeswirtschaftsministeriums die Interessen der jungen deutschen Wirtschaft in der G20 YEA. Im Jahr 2017 sind die WJD Gastgeber in Berlin für rund 500 junge Unternehmer aus den G20-Staaten beim alljährlichen G20 YEA-Gipfel. Die in der G20 YEA vereinten Unternehmer erarbeiten gemeinsame Forderungen, die auf dem jährlichen G20 YEA-Gipfel, einer Vorkonferenz zum G20-Gipfel,  vorgestellt und verabschiedet werden. Diese fließen dann in die Beratungen der Staatschefs und Minister im Rahmen des G20-Gipfels ein, welcher 2017 in Hamburg stattfindet.

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Rechtsanwalt Lexa berät zum dritten Mal in Folge Deutschlands größten Jungunternehmerverband

18. Januar 2016

Würzburg / Berlin – Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. wurde vom Bundesvorstand der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. (WJD) zum Rechtsbeistand („General Legal Counsel“, GLC) für das Jahr 2016 ernannt. Es ist die dritte Ernennung in Folge für den Würzburger Anwalt. Lexa steht dem Bundesvorstand und den örtlichen Kreisen der Wirtschaftsjunioren bei Rechtsfragen, insbesondere im Gesellschafts-, Vereins- und Vertragsrecht, beratend zur Seite. „Diese dritte Berufung ist natürlich eine besondere Ehre. Ich freue mich sehr, erneut das Vertrauen des Bundesvorstands erhalten zu haben.“, so Lexa. Die Arbeit im Bundesvorstand bietet die Möglichkeit, ein deutschlandweit aktives Sprachrohr der jungen Wirtschaft zu sein und die Ziele des Verbandes mitzugestalten, so der Anwalt. Insbesondere möchte er das Ziel des Bundesvorsitzenden der WJD Horst Wenske, den Verband zu modernisieren und fit für die Zukunft aufzustellen, mit seiner mehr als 10-jährigen anwaltlichen Expertise unterstützen.

Der Bundesvorsitzende Horst Wenske hatte Rechtsanwalt Lexa erneut für das Amt des GLC vorgeschlagen. „Ich kenne Carsten Lexa seit mehreren Jahren. Er ist extrem zuverlässig und verliert nie aus den Augen, dass wir im größten Verband junger Unternehmer und Führungskräfte stark lösungsorientiert denken müssen. Darüber hinaus kenne ich nicht viele Anwälte, die ein rechtliches Problem in wenigen, verständlichen Worten erklären können. Ich freue mich sehr, dass Carsten Lexa erneut für die WJD tätig wird.“

Der Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Haßberge, Sebastian Pollach, freut sich über die Ernennung Lexas: „Die erneute Berufung eines aktiven Haßfurter Wirtschaftsjuniors in den Bundesvorstand der WJD ist ein tolles Signal, dass der Kreis Haßberge nicht nur lokal, sondern überregional aktiv ist. Carsten Lexa ist ein erfahrenes Mitglied unseres Kreises, der uns gut vertreten wird.“

Lexa ist seit 2010 aktiv bei den Wirtschaftsjunioren, war unter anderem 2013 Mitglied im Kreisvorstand, 2014 Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Würzburg und seit 2014 GLC im Bundesvorstand. Seit 2013 ist er darüber hinaus einer der von WJD ausgewählten deutschen Delegierten G20 Young Entrepreneurs´ Summit (YES), einer Vorkonferenz zur jährlichen G20-Konferenz der Regierungschefs und Finanzminister der wirtschaftlich stärksten 20 Länder der Erde und seit 2016 der Präsident dieser deutschen Delegation. Lexa ist Inhaber der „Rechtsanwaltskanzlei Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht“ mit Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht (M&A, Unternehmensgründungen & -nachfolge). Mandanten sind Unternehmen aus dem In- und Ausland.

Die Wirtschaftsjunioren Haßberge sind eine Vereinigung von jungen Unternehmern und Führungskräften unter 40 Jahren mit rund 80 Mitgliedern, organisiert bei der IHK Würzburg-Schweinfurt. Sie engagieren sich ehrenamtlich für die Interessen der jungen Wirtschaft. Bundesweit gehören den Wirtschaftsjunioren mehr als 15.000 Mitglieder aus allen Bereichen der Wirtschaft an. Gemeinsam bilden sie den größten deutschen Verband junger Unternehmern und Führungskräften.

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Weltpolitik wird in Franken gemacht – Rechtsanwalt Lexa neuer G20 YEA Präsident Deutschland

17. Januar 2016

Lexa_G20YEAWürzburg / Berlin – Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. aus Würzburg vertritt als neuer Präsident für die Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) die Bundesrepublik Deutschland in der der G20 Young Entrepreneurs´ Alliance (G20 YEA), der Allianz der Jungunternehmer der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20). Er steht insbesondere der deutschen Delegation im Rahmen des G20 Young Entrepreneurs´ Summit 2016 in China vor. „In ein solches Amt berufen zu werden ist ein Ereignis, das wohl nur einmal im Leben passiert. Ich bin sehr stolz, für die Wirtschaftsjunioren in der Allianz tätig werden zu können und werde alles geben, dass Deutschland dort eine starke Stimme hat“, so Lexa.

Die in der G20 YEA vereinten Jungunternehmer erarbeiten gemeinsame Forderungen, die auf dem jährlichen G20 YEA Summit, einer Vorkonferenz zum G20-Gipfel,  vorgestellt und verabschiedet werden. Diese fließen dann in die Beratungen der Staatschefs und Minister im Rahmen des G20-Gipfels ein. 2016 finden der G20-Gipfel und der G20 YEA Summit in China statt.

„Die Jungunternehmer aus Deutschland, die zum Summit nach China reisen, haben frische Ideen und blicken aufgrund ihrer Jugend ohne Scheuklappen auf die weltwirtschaftlichen Probleme. Gemeinsam mit den Delegierten der anderen Länder wollen wir Chancen herausarbeiten und Forderungen aufstellen, wie aus Sicht der Jungunternehmer Unternehmertum gefördert, Jugendarbeitslosigkeit bekämpft und wirtschaftliche Probleme in der Welt angegangen werden können.“, erklärt Lexa. „In Deutschland wollen wir insbesondere das Bild des Unternehmers in der Öffentlichkeit verbessern und zeigen, was die Unternehmer in Deutschland leisten.“

Rechtsanwalt Lexa wurde vom Bundesvorstand der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. (WJD) in Berlin, dem er seit 2014 angehört, zum Präsidenten ernannt. Die WJD wurden 2010 als größter Verband junger Unternehmer und Führungskräfte vom Bundeswirtschaftsministerium gebeten, Deutschland in der G20 YEA zu vertreten und die Delegierten auszuwählen.

Sebastian Pollach, Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Haßberge, denen Lexa angehört, freut sich über die Ernennung: „Carsten Lexa ist langjähriges WJ-Mitglied und in diesem Verband sehr aktiv. Der WJ-Kreis Haßberge verfügt über viele in der Region engagierte junge Unternehmerinnen und Unternehmer. Mit der Ernennung von Carsten ist unser Kreis nun auch international sehr gut vertreten.“

Carsten Lexa war vor der Ernennung zum Präsidenten von 2013 bis 2015 Mitglied der deutschen G20 YEA-Delegation. Zudem ist Lexa für den Bundesvorstand der WJD als Rechtsbeistand tätig. Lexa ist Inhaber der „Rechtsanwaltskanzlei Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht“ mit Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht (M&A, Unternehmensgründungen & -nachfolge) und Vertragsgestaltung. Mandanten sind Unternehmen aus dem In- und Ausland.

Die Wirtschaftsjunioren Haßberge sind eine Vereinigung von jungen Unternehmern und Führungskräften unter 40 Jahren mit rund 80 Mitgliedern, organisiert bei der IHK Würzburg-Schweinfurt und Mitglied der WJD. Sie engagieren sich ehrenamtlich für die Interessen der jungen Wirtschaft. Bundesweit gehören den WJD mehr als 15.000 Mitglieder aus allen Bereichen der Wirtschaft an. Gemeinsam bilden sie den größten deutschen Verband junger Unternehmern und Führungskräften.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. neuer Aktionär der Würzburg AG

19. Mai 2015

Mehrere Würzburger Persönlichkeiten, unter anderem Anja Simon (Universitätsklinikum Würzburg), Rechtsanwalt Markus Krebs (Decenia Krebs, Stadtmüller + Partner) und Dr. Mark Weirich (Wirtschaftsprüfungskanzlei Dr. Weirich & Istel), wurden kürzlich durch Aktienkauf neue Anteilseigner der Würzburg AG; zu ihnen gehört auch der Würzburger Wirtschaftsanwalt Carsten Lexa, LL.M. Zusammen mit ihren Unternehmen und Institutionen unterstützen die neuen  Aktionäre das Ziel der gemeinnützigen Aktiengesellschaft, den lebenswerten Wirtschafts-, Bildungs- und Wissenschaftsstandort Würzburg aktiv voranzubringen.

Rechtsanwalt Lexa wurde Würzburg AG-Aktionär, weil er sich, zusätzlich zu seiner ehrenamtlichen Arbeit bei den Wirtschaftsjunioren (2014 als Kreissprecher der WJ Würzburg, 2014 & 2015 als Rechtsbeistand – GLC – der WJ Deutschland), noch aktiver für die Stadt und Region einbringen will. „Meiner Ansicht nach sollte die AG in Zukunft verstärkt darauf abstellen, dass Würzburg mit der Universität eine fantastische Chance hat, sich als bestens geeigneten Ort für Unternehmensgründer zu präsentieren“, schlägt der Wirtschaftsanwalt vor. Auf die Aktiengesellschaft aufmerksam geworden sei er hauptsächlich durch die von der Würzburg AG jährlich organisierten Würzburger Wirtschaftstage und das Veranstaltungsheft Würzburger Wissen. Diese von der Würzburg AG herausgegebene Publikation bietet aus seiner Sicht eine in der Region einzigartige, hochinteressante Zusammenstellung von wissensrelevanten Angeboten.

Die Würzburg AG hat sich die planvolle, zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Standorts Würzburg auf die Fahnen geschrieben. Mit progressiven Projekten will sie einen Beitrag leisten, regionale Stärken, wie Bildung, Innovationskraft und Lebensqualität, zu kommunizieren und zu fördern. „Als besonders effiziente und wendige Organisationsform haben wir uns bei der Gründung im Jahr 2002 für die gemeinnützige, kleine Aktiengesellschaft entschieden“, erläutert Klaus Walther, einer der beiden Würzburg AG-Vorstände. Aktien der Gesellschaft kaufen können Personen aus der Würzburger Wirtschafts- und Wissenschaftswelt, die die Zukunft Würzburgs mitgestalten wollen. Die Möglichkeit eines Erwerbs ist aber streng reglementiert. Durch die Neuzugänge steigt die Zahl der Aktionäre auf 46.

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Wenn man nicht mehr handeln kann: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co.

6. Juni 2014

Schnell kann es geschehen: Durch einen Unfall oder durch eine schwere Krankheit ist man nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Doch wer entscheidet nun für einen selbst und woher bekommt die Person, die entscheiden darf, Informationen darüber, was für denjenigen, der nicht mehr selbst entscheiden kann, wichtig ist?

Im Hinblick darauf, dass eines Tages jemand anderes für einen selbst entscheidet, kann man durch die Abgabe entsprechender Erklärungen den Rahmen für die zu treffenden Entscheidungen vorgeben. Die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung sollen im Folgenden vorgestellt werden.

Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, welche ärztlichen Maßnahmen er im Rahmen seiner medizinischen Versorgung wünscht oder ablehnt. Dabei sind Ärzte verpflichtet, eine Patientenverfügung umzusetzen, wenn diese wirksam erstellt wurde.

Für die Wirksamkeit ist es notwendig, dass die Patientenverfügung in schriftlicher Form vorliegt und zumindest enthält:

  • Vor- & Zuname, Geburtsdatum und Anschrift des Erklärenden;
  • eine möglichst exakte und zweifelsfreie Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll;
  • genaue, möglichst spezifische Vorgaben zur Durchführung lebenserhaltenden Maßnahmen, zu Schmerz- und Symptombehandlungen und zur künstlichen Ernährung;
  • Hinweise auf weitere Verfügungen des Erklärenden;
  • Datum der Abgabe der Erklärung & Unterschrift des Erklärenden, eventuell von Zeugen.

Es empfiehlt sich des Weiteren, eine Patientenverfügung alle 2 Jahre zu aktualisieren. Zu beachten ist auch, dass der Patient bei der Abfassung volljährig und einwilligungsfähig sein muss. Schließlich macht es Sinn, die gewünschten Maßnahmen bzw. die Ablehnung von Maßnahmen mit einem Arzt zu besprechen, um die Folgen der Erklärung zu überblicken.

Die Vorsorgevollmacht

Es ist sinnvoll, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden, weil beide Erklärungen gerade dann zur Anwendung kommen, wenn der Erklärende nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen zum Ausdruck zu bringen.

Durch die Vorsorgevollmacht bestimmt der Erklärende eine Person seines Vertrauens zu seinem Bevollmächtigten in bestimmten Angelegenheiten. Diese Person darf stellvertretend für den Erklärenden handeln, entscheiden und auch Verträge abschließen – entweder umfassend, d.h. in allen Bereichen, oder nur in bestimmten Situationen.

Es gibt nahezu keine Grenzen dafür, was in einer Vorsorgevollmacht bezogen auf welche Angelegenheiten geregelt werden kann – sie kann sich auf Verträge, Bank- und Finanzangelegenheiten, Umgang mit Post oder Entscheidungen über den Aufenthalt und die Unterbringung beziehen. Auch persönliche Wünsche kann der Erklärende äußern und sind vom Bevollmächtigten zu beachten.

Wichtig für den Erklärenden sind zwei Punkte: Die Eltern oder die Kinder sind nicht automatisch kraft Verwandtschaft bevollmächtigt – dies ist ein immer wieder anzutreffender Irrtum. Eltern, Kinder oder sonstige Verwandte benötigen, um handeln zu können, ebenfalls eine entsprechende Vollmacht. Und weiter sollte der Bevollmächtigte sorgfältig ausgewählt werden, da er den Erklärenden gut kennen muss, um zu wissen, wie er am besten im Sinne des Erklärenden entscheidet.

Die Vorsorgevollmacht braucht grundsätzlich nicht vor einem Notar abgegeben zu werden. Um jedoch die Durchsetzungskraft zu erhöhen empfiehlt sich dennoch eine notarielle Beglaubigung.

Die Betreuungsverfügung

Bei der Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte sofort aufgrund der erteilten Vollmacht für den Erklärenden handeln, wenn dieser nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die Betreuungsverfügung ist dagegen ein Vorschlag des Erklärenden an das Gericht, eine bestimmte Person als Betreuer zu bestellen, wenn das gem. § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches erforderlich ist – wenn der Erklärende infolge einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung rechtliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Betreuungsgericht wird dem Vorschlag aus der Betreuungsverfügung entsprechen, wenn der Vorgeschlagene nach Ansicht des Gerichts zur Betreuung geeignet ist. Ansonsten kann das Gericht eine andere Person auswählen.

Während die Vorsorgevollmacht in ihrem Umfang unbeschränkt sein kann, vertritt ein Betreuer den Betreuten nur in denjenigen Angelegenheiten, die der Betreute nicht mehr selbst regeln kann. Darüber hinaus wird der Betreuer vom Gericht überwacht und muss diesem Bericht erstatten – im Gegensatz zum Bevollmächtigten, dessen Handlungen nicht gerichtlich überwacht werden.

 

Anhand der vorliegenden Darstellung wird klar, dass jede der drei Erklärungen – die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung – ihre eigene Aufgabe hat und bestimmte Folgen auslösen kann. Es macht Sinn, alle drei Erklärungen im Hinblick auf Situationen, in denen man nicht mehr selbst handeln kann, abzugeben. Allerdings sollte jeder, der diese Erklärungen abgibt, sich im Hinblick auf die Folgen und die entsprechenden Formulierungen ausführlich beraten lassen.

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Die perfekte Rechtsform für Unternehmen!

15. März 2014

Was wäre es doch schön, wenn die Überschrift in der Realität zutreffen würde: Jemand, der ein Unternehmen gründen will, „greift“ sich einfach aus den vom Gesetzgeber erlaubten Möglichkeiten an Rechtsformen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG) diejenige heraus, die nach allgemeiner Meinung die „perfekte“ Rechtsform ist. Diskussionen mit dem Rechtsanwalt und dem Steuerberater und teilweise mit der Bank gehören der Vergangenheit an, denn die „perfekte“ Rechtsform sorgt dafür, dass es keinen Fehler mehr bei der Rechtsformwahl gibt.

Leider jedoch ist die Überschrift zu diesem Artikel eine Provokation – denn die „perfekte“ Rechtsform gibt es nicht, auch wenn immer wieder in Medien und Lehrgängen anderes behauptet wird, insbesondere wenn neue Rechtsformen wie die deutsche Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder ausländische Rechtsformen für Unternehmer in Deutschland erscheinen und deren Vorteile besprochen werden.

Die „perfekte“ Rechtsform ist vielmehr immer diejenige, die für den einzelnen Unternehmer in seiner Situation und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Interessen und Wünsche am besten zu ihm und zu seinem Unternehmen passt. Dabei spielen „harte“ Faktoren wie die Kapitalausstattung, Mitbestimmung, die Geschäftsführung, die Flexibilität in der

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Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder die steuerliche Belastung eine große Rolle, genauso wie „weiche“ Faktoren, z.B. das Ansehen der Rechtsform im Geschäftsverkehr (dazu kann man mal die verwandten Rechtsformen der deutschen GmbH und der britischen Limited vergleichen) oder die „Strahlkraft“ der Rechtsform am Markt (so wirkt z.B. ein Unternehmen in der Rechtsform einer

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Aktiengesellschaft automatisch deshalb „groß“, weil eben bei Aktiengesellschaften automatisch an große Unternehmen gedacht wird).

Gemeinsam mit einem Berater sollte der Unternehmer die relevanten Faktoren der Rechtsformwahl besprechen und so die für ihn passende Rechtsform finden. Dies erfordert etwas Mühe und erhebliche Kompetenzen beim Berater, führt aber im Ergebnis dazu, dass das Unternehmen für die Zukunft gut aufgestellt ist und nicht nach kurzer Zeit schon wieder Unruhe in das Unternehmen kommt, weil die Rechtsform angepasst werden muss. Wenn allzu voreilig von einem Berater eine bestimmte Rechtsform als ideale Rechtsform empfohlen wird, ohne die Wünsche und Vorstellungen des Unternehmers abgefragt zu haben, ist Vorsicht geboten.

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Wichtig für Online-Händler: Neues Widerrufsrecht

13. März 2014

2013 hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Richtlinien über die Rechte der Verbraucher in nationale Regelungen überführt, die ab

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dem 13. Juni 2014 gelten werden. Eine Übergangsfrist wird nicht eingeräumt, d.h. jeder Händler, Dienstleister und Shopbetreiber, der (auch) mit privaten Kunden Geschäfte über das Internet macht, muss die neuen Regelungen rechtzeitig umgesetzt haben. Die wichtigsten Neuerungen werden nachfolgend kurz dargestellt:

Widerrufsbelehrung

Online-Händler haben künftig eine neue europaweit einheitliche Widerrufsbelehrung durchzuführen. Das entsprechende Muster findet sich in Anlage 1 zu Artikel 246 a (1) Abs. 2 S. 2 EGBGB, welches individuell angepasst werden muss, wobei die konkrete Formulierung immer abhängig ist vom jeweiligen Geschäftsmodell.

Widerrufsfrist

Es wird eine europaweit einheitliche Widerrufsfrist geben von 14 Tagen bei korrekter Belehrung und 1 Monat, wenn nicht nach Vertragsschluss in Textform belehrt wurde. Bei nicht korrekter Belehrung endet die Widerrufsfrist zukünftig automatisch spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher.

Erklärung

In Zukunft muss der Widerruf vom Verbraucher ausdrücklich erklärt werden. Ein Widerruf in Textform ist jedoch nicht mehr notwendig und kann künftig auch per Telefon erfolgen. Ein kommentarloses Rücksenden der Ware oder die Verweigerung der Annahme des Pakets reicht aber nicht mehr aus, wie es bislang der Fall

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war. Als Hilfestellung ist der Online-Händler verpflichtet, einem Verbraucher ein Musterwiderrufsformular zur Verfügung zu stellen. Der Online-Händler hat zudem dem Verbraucher den Eingang der Widerrufserklärung zu bestätigen.

Ausnahmen

Die bereits zahlreichen Ausnahmeregelungen vom Widerrufsrecht, wie z.B. bei individuell nach Kundenspezifikationen gefertigter Ware, wurden erweitert. Ein Widerruf ist nun auch ausgeschlossen bei versiegelter Ware, die aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist und deren Versiegelung entfernt wurde. Bei digitalen Gütern und Downloads erlischt zukünftig das Widerrufsrecht, unter der Voraussetzung, dass der Verbraucher darauf hingewiesen wurde, mit dem Beginn des Downloads .

Rücksendungskosten

Schließlich wird es zukünftig möglich sein, die Kosten für die Rücksendung der Waren nach erfolgtem Widerruf dem Kunden vertraglich aufzuerlegen, vorausgesetzt der Unternehmer hat den Kunden vorab darüber informiert. Die bisherige „40 Euro-Klausel“ entfällt.

Fehler bei Widerrufsbelehrungen führten in der Vergangenheit immer wieder zu Abmahnungen. Um diese Problematik in den Griff zu bekommen

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empfiehlt sich die Erstellung einer korrekten Widerrufsbelehrung und die Prüfung einer bereits vorhandenen durch einen rechtlich kompetenten Berater.

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Rechtsanwalt Lexa im Bundesvorstand der Wirtschaftsjunioren Deutschland

6. Januar 2014

Würzburg / Berlin – Rechtsanwalt und Europajurist Carsten Lexa, LL.M., Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren (WJ) Würzburg, wurde vom Bundesvorsitzenden der Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD), Christian Wewezow, zum Rechtsbeistand des Bundesvorstands („General Legal Counsel“, GLC) für das Jahr 2014 ernannt und ist damit Teil des aktuellen Bundesvorstands. Lexa steht dem Bundesvorstand und den Kreisen der WJ bei Rechtsfragen, insbesondere im Vereins- und Vertragsrecht, beratend zur Seite. „Die Berufung ist Ehre und Verantwortung zugleich.“, so Lexa. Neben der Arbeit auf Kreisebene biete die Arbeit auf Bundesebene die Möglichkeit, aktives Sprachrohr der jungen Wirtschaft zu sein und Ziele des Verbandes mitzugestalten, so der Würzburger Rechtsanwalt.

Der Vorstandssprecher der WJ Würzburg 2013, Florian Kleppmann, freut sich über die Ernennung Lexas: „Die Berufung eines aktiven Würzburger Wirtschaftsjuniors in den Bundesvorstand der Wirtschaftsjunioren Deutschland freut uns außerordentlich. Dass unser Kreis in 2014 mit Holger C. Metzger zudem den Landesvorsitzenden in Bayern stellt und wir mit Andreas Möller ein weiteres Mitglied im bayerischen Landesvorstand stellen, zeigt, dass wir als Würzburger Jungunternehmer über die regionalen Grenzen hinaus die Zukunft mit gestalten und uns stark ehrenamtlich für das Unternehmertum einsetzen.“

Lexa ist seit 2010 aktiv bei den WJ Würzburg, seit 2013 Mitglied des Vorstandes. 2013 war er darüber hinaus einer der von WJD ausgewählten Delegierten im Rahmen des G20 YEA-Konferenz in Moskau, einer Vorkonferenz zur jährlichen G20-Konferenz der Staats- und Regierungschefs.

Die Wirtschaftsjunioren Würzburg sind eine Vereinigung von jungen Unternehmern und Führungskräften unter 40 Jahren mit rund 210 Mitgliedern, organisiert bei der IHK Würzburg-Schweinfurt. Sie engagieren sich ehrenamtlich für die Interessen der jungen Wirtschaft in Stadt und Landkreis Würzburg sowie im Landkreis Kitzingen. Bundesweit gehören den Wirtschaftsjunioren mehr als 10.000 aktiven Mitglieder aus allen Bereichen der Wirtschaft an und gemeinsam bilden sie den größten deutschen Verband von Unternehmern und Führungskräften unter 40 Jahren. Bei einer Wirtschaftskraft von mehr als 120 Milliarden Euro verantworten sie rund 300.000 Arbeits- und 35.000 Ausbildungsplätze.

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Rechtsanwalt Lexa zum Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Würzburg gewählt

9. Dezember 2013
Vorstand Wirtschaftsjunioren Würzburg 2014

Vorstand Wirtschaftsjunioren Würzburg 2014

Würzburg – Die Wirtschaftsjunioren (WJ) Würzburg haben satzungsgemäß einen neuen Vorstand gewählt. Bei der Jahresmitgliederversammlung in den Greising-Häusern in Würzburg stellten die Jungunternehmer zugleich ihr neues Jahresthema 2014 „Connecting the Dots – Verbindungen schaffen“ vor.

Neuer Vorstandssprecher 2014 ist Carsten Lexa, LL.M. (Rechtsanwaltskanzlei Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Würzburg). Neu in den Vorstand 2014 gewählt wurden Christina Back (Hans Karl Sauer GmbH, Würzburg) und Sven Pohle (medipohle GmbH & Co. KG, Kürnach). Back übernimmt die Leitung des Ressorts Kommunikation, Pohle das Ressort Wirtschaft & Politik. Dem Vorstand wie im letzten Jahr gehören weiter an Nadine Lexa MAS (Stiftung Juliusspital, Würzburg) als Leiterin des Ressorts Internationales und Katrin Böse (sePura GmbH, Würzburg) in der Leitung des Ressorts Bildung. Die Geschäftsführung verbleibt bei Dr. Sascha Genders (IHK Würzburg-Schweinfurt). Satzungsgemäß aus dem Vorstand ausgeschieden sind Florian Kleppmann (FK Versicherungs- und Vermögensmanagement, Sommerhausen) und Boris Goldberg (WüKurier Goldberg GmbH & Co. KG, Kürnach).

„Connecting the Dots – Verbindungen schaffen“ lautet das Jahresmotto 2014 der WJ Würzburg. Möglichkeiten für die Mitglieder zu schaffen, sich durch den Austausch und durch das aktive Einbringen als junge Unternehmer und Führungskräfte, aber auch als engagierte Bürger, zu entwickeln, wird getreu diesem Motto im kommenden Jahr im Vordergrund stehen. Die Wirtschaftsjunioren müssen sich als junge Unternehmer und Führungskräfte mehr denn je ihrer Verantwortung stellen für sich selbst, für ihre Unternehmen und Mitarbeiter sowie für die Gesellschaft, so Vorstandssprecher Lexa überzeugt: „Bei den WJ Würzburg, einem der bundesweit aktivsten Kreise, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Erfahrungen in einem Umfeld von Gleichgesinnten zu sammeln, sich einzubringen und persönlich zu reifen. Genau diese Erfahrungen führen zur Fähigkeit, mit Verantwortung umgehen zu können.“ Für dieses Sammeln von Erfahrung liege den WJ Würzburg der deutschland- und weltweite Kontakt zu Junioren über die Grenzen Würzburgs hinaus, im Rahmen von Trainings, Konferenzen, oder durch die Übernahme von Vorstandsämtern, besonders am Herzen.

Traditionsgemäß ernannten die WJ Würzburg anlässlich der Jahresmitgliederversammlung neue Mitglieder: Sophia Wengel (Wengel & Dettelbacher GmbH, Kitzingen), Ansgar Betscher (multi office team GmbH, Höchberg), Peter Nußbaumer (Viktor Nußbaumer Bestes für Küche und Gastlichkeit GmbH & Co. KG, Kürnach) und Sven Pohle (medipohle GmbH & Co. KG, Kürnach).

Die WJ Würzburg haben für das Jahr 2014 ein umfangreiches Jahresprogramm aufgestellt, mit Betriebsbesichtigungen, Netzwerk-Veranstaltungen sowie Fach- und Informationsvorträgen. Informationen und Termine der Jungunternehmer und Führungskräfte finden Sie unter www.wj-wuerzburg.de.

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Die Anzahl deutscher Gründungen geht zurück

23. Juli 2013

Aktuell gibt es nach dem Institut für Mittelstandsforschung die niedrigste Zahl von Existenzgründungen seit der Wiedervereinigung. Und diese Anzahl geht weiter zurück. Hinzu kommt noch, dass weniger Unternehmer neu gegründet haben als Unternehmen aufgelöst wurden.

Diese Situation hat nach Meinung des Instituts viele Gründe, wie die schlechte Konjunktur, die unsichere Marktlage wegen der Euro-Schuldenkrise, aber auch die schlechte Vorbereitung der Gründer und der Mangel an Innovationsfähigkeit. Der fehlende Rechtsanspruch für Arbeitslose auf Gründerzuschuss seit Anfang 2012 hat dies noch zusätzlich verstärkt.

Somit belegt Deutschland nur noch die hinteren Plätze in Sachen Gründungsneigung im Vergleich der Industrienationen, basierend auf dem Global Entrepreneurship Monitor.

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Die E-Mail-Adresse ist im Impressum anzugeben!

3. Juli 2013

§ 5 TMG (Telemediengesetz) verpflichtet z.B. Onlinehändler, auf ihrer Webseite ein sog. „Impressum“ vorhalten, in welchem unter anderem auch die Adresse der elektronischen Post anzugeben ist.

In einem aktuellen Urteil vom Mai 2013 (Az. 5

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U 32/12) hat das KG Berlin entschieden, dass mit der „Adresse der elektronischen Post“ die Angabe der E-Mail-Adresse gemeint ist. Die Bereitstellung eines „Online-Kontaktformulars“ reiche nicht aus, wenn dieses Formular mehrere einschränkende Vorgaben enthalte.

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Eidesstattliche Versicherung heißt nun „Vermögensauskunft des Schuldners“

11. April 2013

Viele kennen die „eidesstattliche Versicherung“, die umgangssprachlich immer noch als

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Sprachgebrauch erhalten ist. Zu Beginn dieses Jahres erhielt die eidesstattliche Versicherung eine neue Bezeichnung – sie heißt nun „Vermögensauskunft des Schuldners“.

Noch immer jedoch erfolgt die Angabe an Eides statt, d.h. das Sagen der Unwahrheit bei der Abgabe ist eine Straftat, die mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird.

Neben der Bezeichnung bringt das „Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ aber noch weitere Neuerungen. Zu den Aufgaben des Gerichtsvollziehers gehört nunmehr auch die Ermittlung der Schuldneranschrift. Er hat hierfür die Möglichkeit, verschiedene Datenbanken einzusehen (z.B. die des Kraftfahrt-Bundesamtes oder der gesetzlichen Rentenversicherungsträger).

Der Gerichtsvollzieher soll sich weiterhin um eine gütliche Erledigung bemühen und kann dazu Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner abschließen. Schließlich kann eine ‚Vermögensauskunft des Schuldners‘ auch schon vor der Zwangsvollstreckung eingeholt werden.

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Internet „essentiell“ für das moderne Leben

28. Januar 2013

Das Internet ist ein unerlässlicher Bestandteil unseres Lebens, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung vom 24. Januar 2013. Basierend auf dieser Entscheidung hat man nach dem Gericht ein Recht auf Entschädigung durch seinen Internetanbieter, wenn der Internetzugang unterbrochen wird.

In dem Fall, welcher der Gerichtsentscheidung zugrunde lag,  war es dem Kläger für zwei Monate von Ende 2008 bis Anfang 2009 nicht möglich, seine DSL-Verbindung, die er mit einem Fax- und Festnetzanschluss zusammen gebucht hatte, zu nutzen. Der Kläger hatte bereits eine Entschädigung für die entstandenen zusätzlichen Kosten durch Einsatz eines Mobiltelefons erhalten. Aber er wollte auch dafür entschädigt werden, dass er das Internet nicht nutzen konnte.

Laut seiner Aussage hat er darunter gelitten etwas „Essentielles“ nicht nutzen zu können – und damit meinte er das Internet. Nach deutschem Recht kann man nämlich eine Entschädigung verlangen, wenn einem die Nutzung von essentiell notwendigen Dingen nicht möglich ist. Im vorliegenden Fall sah das Gericht eine solche Situation, in der eine Entschädigung grundsätzlich verlangt werden kann.

„Das Internet spielt heutzutage eine sehr wichtige Rolle für die Menschen und beeinflusst das private Leben entscheidend“, sagte ein Gerichtssprecher, befragt zu diesem Fall, der ARD. Nach dem Gericht sei der Verlust der Möglichkeit, das Internet nutzen zu können, gleichzustellen mit dem Verlust der Möglichkeit der Nutzung eines Autos.

Aber man kann jetzt nicht davon ausgehen hohe Summen für den Verlust der Nutzungsmöglichkeit zu erhalten. Wird beispielsweise ein Auto beschädigt, und muss dieses Auto in einer Werkstatt repariert werden, dann kann der Eigentümer von dem Verantwortlichen ca. 40 % der Kosten für einen Mietwagen in der Zeit des Ausfalls seines Autos geltend machen.  Laut Gericht muss ein vergleichbarer Prozentsatz auf die monatlichen Kosten für den Internetzugang als Entschädigung für die Unterbrechung des Zugangs angesetzt werden.

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Gute Nachrichten für Unternehmer im Hinblick auf die Gefahr einer Insolvenz

10. Januar 2013

Zwei Gründe gibt es für eine Unternehmensinsolvenz: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder überschuldet, es sind also mehr Schulden als Vermögen (zu Verkehrswerten) vorhanden.

Die insolvenzrechtliche Definition der Überschuldung wurde 2008 mittels der sog. „positiven Fortführungsprognose“ gelockert, um einen massenhaften Zusammenbruch deutscher Kreditinstitute zu vermeiden. Nach einer Verlängerung dieser Lockerung sollte diese Sonderregelung zum 31. Dezember 2013 auslaufen.

Das hätte manchem mittelständischen Unternehmer zum Ende des Jahres 2013 möglicherweise schlaflose Nächte bereitet.

Doch nun gibt es Entwarnung aus Berlin. Die Sonderregelung wurde dauerhaft in der Insolvenzordnung verankert: Eine Überschuldung stellt dann keinen Insolvenzgrund dar, wenn die vorgenannte positive Fortführungsprognose

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vorliegt. Das bedeutet, dass sich auf Basis einer fundierten, begründeten Planung ergeben muss, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt und das Unternehmen wettbewerbs- und renditefähig ist, d.h. eine Stellung im relevanten Markt einnimmt oder (wieder-)erlangt, die nachhaltig eine branchenübliche Rendite ermöglicht.

Wichtig ist dabei, dass die Fortführungsprognose einer nachträglichen Überprüfung standhalten muss, da sonst doch die Insolvenzverschleppung mit allen strafrechtlichen Konsequenzen droht.

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