Lexa - Kanzlei für Wirtschaftsrecht

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Wichtige Änderung bei der Insolvenzantragspflicht ab 1. Oktober 2020

2. Oktober 2020

Die ursprünglich bis zum 30. September 2020 laufende Frist der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde durch eine Gesetzesänderung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Allerdings gilt die Aussetzung der Antragspflicht nicht für alle Insolvenzgründe, sondern nur noch für den Insolvenzgrund der Überschuldung. Bei Fällen der Zahlungsunfähigkeit muss ab dem 1. Oktober 2020 wieder regulär ein Insolvenzantrag gestellt werden!

Überschuldung ist nach § 19 Absatz 2 Satz 1 der Insolvenzordnung gegeben, „wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“ Die Pflicht zur Anmeldung einer Insolvenz basieren auf diesem Grund bleibt weiterhin aufgrund der Coronalage ausgesetzt, da aufgrund Corona zwar bei einigen Unternehmen derzeit eine Überschuldung besteht, aber damit zu rechnen ist, dass diese Lage nach der Pandemiezeit beseitigt werden kann.

Zahlungsunfähigkeit ist nach § 17 Absatz 2 der Insolvenzordnung gegeben, wenn der Schuldner „nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.“ In einem solchen Fall ist die Insolvenzantragspflicht nach neuer Rechtslage ab dem 1. Oktober 2020 nicht mehr ausgesetzt!

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Bessere Verträge – mit diesen 10 Tipps!

24. Januar 2018

Mit einfachen Kniffen kann man bessere Verträge schließen. Wir haben dazu die Erfahrung aus den 10 Jahren unserer Tätigkeit als Anwaltskanzlei gebündelt und 10 Tipps identifiziert, deren Beachtung und Umsetzung die Qualität der eigenen Verträge spürbar verbessert – ohne dass man gleich einen Anwalt beauftragen muss (wir empfehlen natürlich immer, für die detaillierte Prüfung und Überarbeitung eines Vertrags einen Anwalt zu beauftragen….).

Viel Spaß mit diesem Video (unser Dank geht an würzburgRADIO, die dieses Video für uns produziert haben)!

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Rechtsanwalt Lexa schreibt für Online-Magazin „BASIC thinking“

31. August 2017

Seit dem 24. August 2017 schreibt Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. für das Online-Magazin „BASIC thinking„.  Jede Woche am Donnersag gibt es einen neuen Artikel – die Themen der Artikel befassen sich mit (rechtlichen) Herausforderungen von Startups und Gründern. Erste Themen sind beispielsweise Inhaltenvon Gesellschaftsverträgen sowie Fehler bei der Unternehmensgründung und wie man sie vermeidet.

Das Online-Magazin BASIC thinking gehört über die Webseite www.basicthinking.de zu den reichweitenstärksten unabhängigen Tech-Portalen im deutschsprachigen Raum. Mit mehreren Millionen Besuchern pro Jahr erreicht BASIC thinking seit seiner Gründung im Jahr 2004 eine große Community in der Tech-Branche und berichtet tagesaktuell über aktuelle Entwicklungen in den Themenfeldern Tech, Digitales und Social Media.

Hier geht es zu den bisher veröffentlichten Artikeln von Rechtsanwalt Lexa: Link.

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Pressemeldung: Sprecher für 500000 junge Unternehmer kommt aus Würzburg

17. Juni 2017

Quelle: WJD/ Jens SchickeRechtsanwalt Lexa übernimmt Vorsitz im Lenkungsausschuss der G20-Jungunternehmerallianz

(Würzburg, 17. Juni 2017) Der Würzburger Wirtschaftsanwalt Carsten Lexa ist neuer Vorsitzenden des Lenkungsausschusses der G20-Jungunternehmerallianz (G20 Young Entrepreneurs´ Alliance, G20 YEA). Sein Schwerpunkt wird auf dem Führen von Gespräche mit Politikern und Interessensvertretern der Wirtschaft liegen, bei denen er die Bedeutung von jungen Unternehmern für die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen und weltweit herausstellen möchte.

Quelle: WJD/ Jens SchickeDie G20 YEA, gegründet 2010 in Toronto auf Initiative des ehemaligen kanadischen Ministerpräsidenten Stephen Harper, ist die Stimme der internationalen jungen Wirtschaft. Sie spricht für 500000 junge Unternehmerinnen und Unternehmer und die Mitgliedsorganisationen, die sie unterstützen. Basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen durch Accenture und Ernst & Young erstellt die G20 YEA jedes Jahr ein Kommuniqué, in dem die Forderungen und Empfehlungen der jungen Wirtschaft im Hinblick auf die Stärkung der Weltwirtschaft gebündelt und den Staats- und Regierungschefs der G20 mitgeteilt werden. Der Vorsitzende des Lenkungsausschusses kommuniziert im Rahmen der G20 YEA.

„Weltweit schwächt sich das Wirtschaftswachstum ab. Auf der anderen Seite steigt die Arbeitslosigkeit, insbesondere bei Jugendlichen, bzw. verharrt auf einem hohen Niveau. Die B20 und die G20 haben erkannt, dass Jungunternehmertum einer der wichtigsten Faktoren im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit ist. Dazu bedarf es jedoch international abgestimmter Initiativen, damit junge Unternehmerinnen und Unternehmer möglichst einfach Unternehmen gründen bzw. ihre geschäftlichen Aktivitäten ausweiten und in der Folge Personal einstellen können.“, so Lexa.

Konkret fordert die G20 YEA an Initiativen insbesondere eine Verbesserung der Ausbildung von Jugendlichen im Hinblick auf unternehmerisches Wissen. Eine weitere Forderung besteht nach weltweit einheitlichen steuerlichen Erleichterungen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und wenn Arbeitsplätzen geschaffen werden. Schließlich fordert die G20 YEA die Einführung eines G20-weiten Unternehmervisums, das die Möglichkeit bietet, in die G20-Staaten einzureisen, um dort Geschäftschancen wahrzunehmen, z.B. Unternehmen zu gründen.

Quelle: WJD/ Jens Schicke„Junge Unternehmer denken global und machen mit ihren Ideen nicht vor Landesgrenzen halt. Wir ermutigen die Staats- und Regierungschefs der G20 deshalb, schnellstmöglich gemeinsame Regeln und Standards zu schaffen, die die aktuellen wirtschaftlichen Trends und Entwicklungen bei jungen Unternehmern im 21. Jahrhundert unterstützen. Ziel ist es, unternehmerische Eigeninitiative zu gewährleisten und einen einheitlichen weltweiten Rahmen für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen.“, so der Würzburger Anwalt.

 

Carsten Lexa ist Rechtsanwalt und Europajurist und spezialisiert auf Wirtschaftsrecht. Er ist bei den Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD), dem größten deutschen Verband junger Unternehmer und Führungskräfte, Mitglied im Bundesvorstand und vertritt Deutschland für die WJD in der G20 YEA, dem globalen Netzwerk junger Unternehmerinnen und Unternehmer aus den 20 bedeutendsten Industrie- und Schwellenländern der Welt sowie der EU.

Informationen zur G20 Young Entrepreneurs´ Alliance: www.g20yea.com

Informationen zu den Wirtschaftsjunioren Deutschland: www.wjd.de

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