Lexa - Kanzlei für Wirtschaftsrecht

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Buchveröffentlichung: „FAIL – Wie man als Start-up versagt (Eine Anleitung in 10 Schritten)“

10. Juli 2020

Wir sind sehr glücklich und auch ein bißchen stolz, denn unser erstes Buch ist da: „FAIL – Wie man als Start-up versagt“, eine Anleitung in 10 Schritten, erschienen im Springer-Gabler Verlag, einem der führenden Verlage in Deutschland für den Bereich „Wirtschaft“.

Mit diesem Buch verfolgen wir einen neuen Ansatz zum Thema „Unternehmensgründungen“. Aufgebaut als „Anleitung zum Fehlschlag“ werden zehn typische Themenkomplexe dargestellt und mit Beispielen aus der Praxis angereichert, in denen Gründer solche Fehler machen, die sich dann später als fatal für junge Unternehmen herausstellen und an denen sie letztendlich scheitern. Wer auf der Suche ist nach einem Ratgeber, um sein Unternehmen erfolgreich „an die Wand zu fahren“, bekommt mit diesem Buch das notwendige Rüstzeug – und lernt, was wirklich wichtig ist.

Das Buch kann als E-Book oder als Printausgabe direkt bei Springer oder in allen gut sortierten Buchhandlungen sowie im Internet erworben werden: Link zum Buch

Wir freuen uns auch, dass das Interesse an diesem Buch schon jetzt, kurz nach der Veröffentlichung, hoch ist. Im Rahmen von Buchenaus AutorenTalk haben wir über das Buch, die Idee dahinter und warum wir in Deutschland eine bessere „Kultur des Scheiterns“ brauchen gesprochen:

 

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Rechtsanwalt Lexa schreibt für Online-Magazin „BASIC thinking“

31. August 2017

Seit dem 24. August 2017 schreibt Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. für das Online-Magazin „BASIC thinking„.  Jede Woche am Donnersag gibt es einen neuen Artikel – die Themen der Artikel befassen sich mit (rechtlichen) Herausforderungen von Startups und Gründern. Erste Themen sind beispielsweise Inhaltenvon Gesellschaftsverträgen sowie Fehler bei der Unternehmensgründung und wie man sie vermeidet.

Das Online-Magazin BASIC thinking gehört über die Webseite www.basicthinking.de zu den reichweitenstärksten unabhängigen Tech-Portalen im deutschsprachigen Raum. Mit mehreren Millionen Besuchern pro Jahr erreicht BASIC thinking seit seiner Gründung im Jahr 2004 eine große Community in der Tech-Branche und berichtet tagesaktuell über aktuelle Entwicklungen in den Themenfeldern Tech, Digitales und Social Media.

Hier geht es zu den bisher veröffentlichten Artikeln von Rechtsanwalt Lexa: Link.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. neuer Aktionär der Würzburg AG

19. Mai 2015

Mehrere Würzburger Persönlichkeiten, unter anderem Anja Simon (Universitätsklinikum Würzburg), Rechtsanwalt Markus Krebs (Decenia Krebs, Stadtmüller + Partner) und Dr. Mark Weirich (Wirtschaftsprüfungskanzlei Dr. Weirich & Istel), wurden kürzlich durch Aktienkauf neue Anteilseigner der Würzburg AG; zu ihnen gehört auch der Würzburger Wirtschaftsanwalt Carsten Lexa, LL.M. Zusammen mit ihren Unternehmen und Institutionen unterstützen die neuen  Aktionäre das Ziel der gemeinnützigen Aktiengesellschaft, den lebenswerten Wirtschafts-, Bildungs- und Wissenschaftsstandort Würzburg aktiv voranzubringen.

Rechtsanwalt Lexa wurde Würzburg AG-Aktionär, weil er sich, zusätzlich zu seiner ehrenamtlichen Arbeit bei den Wirtschaftsjunioren (2014 als Kreissprecher der WJ Würzburg, 2014 & 2015 als Rechtsbeistand – GLC – der WJ Deutschland), noch aktiver für die Stadt und Region einbringen will. „Meiner Ansicht nach sollte die AG in Zukunft verstärkt darauf abstellen, dass Würzburg mit der Universität eine fantastische Chance hat, sich als bestens geeigneten Ort für Unternehmensgründer zu präsentieren“, schlägt der Wirtschaftsanwalt vor. Auf die Aktiengesellschaft aufmerksam geworden sei er hauptsächlich durch die von der Würzburg AG jährlich organisierten Würzburger Wirtschaftstage und das Veranstaltungsheft Würzburger Wissen. Diese von der Würzburg AG herausgegebene Publikation bietet aus seiner Sicht eine in der Region einzigartige, hochinteressante Zusammenstellung von wissensrelevanten Angeboten.

Die Würzburg AG hat sich die planvolle, zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Standorts Würzburg auf die Fahnen geschrieben. Mit progressiven Projekten will sie einen Beitrag leisten, regionale Stärken, wie Bildung, Innovationskraft und Lebensqualität, zu kommunizieren und zu fördern. „Als besonders effiziente und wendige Organisationsform haben wir uns bei der Gründung im Jahr 2002 für die gemeinnützige, kleine Aktiengesellschaft entschieden“, erläutert Klaus Walther, einer der beiden Würzburg AG-Vorstände. Aktien der Gesellschaft kaufen können Personen aus der Würzburger Wirtschafts- und Wissenschaftswelt, die die Zukunft Würzburgs mitgestalten wollen. Die Möglichkeit eines Erwerbs ist aber streng reglementiert. Durch die Neuzugänge steigt die Zahl der Aktionäre auf 46.

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GmbHs und UGs in Mainfranken bei Unternehmensgründungen bevorzugt

23. März 2014

Im Jahr 2013 ließen

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sich 883 Gründer in Mainfranken in das Handelsregister eintragen. Ca. 50% der Eintragungen sind GmbHs, rund 25% sind UGs und UG &Co. KGs. Für GmbH & Co. KGs entscheiden sich ca. 15%. Limiteds und AGs kommen jeweils nur auf ca. 1% aller Eintragungen.

Auch interessant: Die Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung machen ca. 85% der Gründungen aus. Einzelunternehmen kommen dagegen nur noch auf ca. 8% aller Eintragungen, OHGs und KGs auf ca. 2%.

(Quelle: Informationsbericht des Hauptgeschäftsführers der IHK Würzburg-Schweinfurt, Nr. 2/2014)

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Die perfekte Rechtsform für Unternehmen!

15. März 2014

Was wäre es doch schön, wenn die Überschrift in der Realität zutreffen würde: Jemand, der ein Unternehmen gründen will, „greift“ sich einfach aus den vom Gesetzgeber erlaubten Möglichkeiten an Rechtsformen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG) diejenige heraus, die nach allgemeiner Meinung die „perfekte“ Rechtsform ist. Diskussionen mit dem Rechtsanwalt und dem Steuerberater und teilweise mit der Bank gehören der Vergangenheit an, denn die „perfekte“ Rechtsform sorgt dafür, dass es keinen Fehler mehr bei der Rechtsformwahl gibt.

Leider jedoch ist die Überschrift zu diesem Artikel eine Provokation – denn die „perfekte“ Rechtsform gibt es nicht, auch wenn immer wieder in Medien und Lehrgängen anderes behauptet wird, insbesondere wenn neue Rechtsformen wie die deutsche Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder ausländische Rechtsformen für Unternehmer in Deutschland erscheinen und deren Vorteile besprochen werden.

Die „perfekte“ Rechtsform ist vielmehr immer diejenige, die für den einzelnen Unternehmer in seiner Situation und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Interessen und Wünsche am besten zu ihm und zu seinem Unternehmen passt. Dabei spielen „harte“ Faktoren wie die Kapitalausstattung, Mitbestimmung, die Geschäftsführung, die Flexibilität in der

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Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder die steuerliche Belastung eine große Rolle, genauso wie „weiche“ Faktoren, z.B. das Ansehen der Rechtsform im Geschäftsverkehr (dazu kann man mal die verwandten Rechtsformen der deutschen GmbH und der britischen Limited vergleichen) oder die „Strahlkraft“ der Rechtsform am Markt (so wirkt z.B. ein Unternehmen in der Rechtsform einer

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Aktiengesellschaft automatisch deshalb „groß“, weil eben bei Aktiengesellschaften automatisch an große Unternehmen gedacht wird).

Gemeinsam mit einem Berater sollte der Unternehmer die relevanten Faktoren der Rechtsformwahl besprechen und so die für ihn passende Rechtsform finden. Dies erfordert etwas Mühe und erhebliche Kompetenzen beim Berater, führt aber im Ergebnis dazu, dass das Unternehmen für die Zukunft gut aufgestellt ist und nicht nach kurzer Zeit schon wieder Unruhe in das Unternehmen kommt, weil die Rechtsform angepasst werden muss. Wenn allzu voreilig von einem Berater eine bestimmte Rechtsform als ideale Rechtsform empfohlen wird, ohne die Wünsche und Vorstellungen des Unternehmers abgefragt zu haben, ist Vorsicht geboten.

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