Lexa - Kanzlei für Wirtschaftsrecht

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Unternehmensnachfolge – Das „heiße Eisen“ der Unternehmensplanung

21. Februar 2015

Nach aktuellen Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn stehen in Deutschland zwischen 2014 und 2018 Unternehmensübertragungen in rund 135.000 Familienunternehmen an, was pro Jahr ungefähr 27.000 Unternehmensnachfolgen mit etwa 400.000 Beschäftigten entspricht. Zumeist ist der Dienstleistungssektor betroffen, gefolgt vom produzierendem Gewerbe und dem Handel. Allerdings wird die Unternehmensnachfolge aufgrund der vermeintlichen Komplexität oftmals überhaupt nicht oder nur punktuell in Angriff genommen. Emotionale Aspekte bilden eine zusätzliche Barriere. Dies hat vielfach zur Folge, dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen aufgrund mangelnder rechtzeitiger Planung aufgelöst werden müssen.

Die Zukunft des Lebenswerkes rechtzeitig sichern

ignorance_64046% aller Unternehmer beschäftigen sich zu spät mit der Nachfolgeproblematik ihres Familienunternehmens. Es bedeutet für sie oft eine große Hürde, als erfolgreicher Geschäftsführer und Eigentümer ihr Lebenswerk in andere Hände zu übergeben und den Rückzug zu planen. Die Vorstellung, nicht mehr aktiv die Weiterentwicklung des Unternehmens betreiben zu können, ist ihnen unangenehm und hemmt sie. Sie übersehen dabei, dass sie damit die Chance verpassen, ihr Familienunternehmen gut vorbereitet in die Zukunft zu steuern und damit überlebensfähig zu erhalten. Hier gilt der Grundsatz: Je früher, desto besser.

Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger

Zeigen die eigenen Kinder kein Interesse an der Übernahme des Familienbetriebs, muss ein Außenstehender gesucht werden. Sich dabei nur auf das persönliche Netzwerk zu verlassen kann die Auswahl zu sehr eingrenzen. Es sollte vielmehr ein Berater kontaktiert werden, der bei der Planung und der Umsetzung der Unternehmensnachfolge hilft, die Formalitäten regelt und die Nachfolge mit dem nötigen Wissen systematisch vorantreibt (Achtung: Dieser sollte über Erfahrung mit diesem sensiblen Thema haben – am besten fragt man direkt nach Referenzen). Adressen von Beratern bieten u.a. Branchen- und Fachverbände wie z.B. das Unternehmensnachfolgezentrum (www.unzd.de)  oder der Verband für Unternehmensnachfolge (www.vun-online.de) sowie die lokalen Industrie- und Handelskammern an.

Mit der Nachfolger Kompromisse eingehen

Ist ein möglicher Nachfolger gefunden scheitern die meisten Unternehmensnachfolgen bereits während der Verhandlungsgespräche. Oft sind die Interessen beider Parteien gegensätzlich. Hier gilt es im Interesse der Unternehmensnachfolge und des Unternehmens Kompromisse zu finden. Die größten Probleme bildet hier die Finanzierung. Jeder zweite übernahmeinteressierte Existenzgründer hat laut eines Reports des DIHK Schwierigkeiten, die Übernahme sowie etwaige notwendige Modernisierungsinvestitionen zu finanzieren. Kommt es hier nicht zu einer Einigung über einen akzeptablen Kaufpreis zwischen den Parteien, muss die Suche nach einem geeigneten Nachfolger von vorne begonnen werden.

Kompromisse gilt es auch im Prozess des Führungswechsels zu finden. Ein konkreter Fahrplan, in dem Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche des Nachfolgers sowie des Übergebers exakt festgelegt werden, hilft hier – die Unternehmensnachfolge selbst kann bis zu einem Jahr dauern. Diese Zeit sollte für eine eingeplante gemeinsame Übergangsphase genutzt werden, in der der abgebende und der zukünftige Unternehmensinhaber zusammen im Unternehmen tätig sind. Dies gibt dem Übergeber die Chance, sich schrittweise aus dem aktiven Tagesgeschäft zurückzuziehen. Der Nachfolger wiederum hat die Möglichkeit, sich kontinuierlich in die Geschäftsführung der Firma und die Position als Führungskraft den zukünftigen Mitarbeitern gegenüber einzuarbeiten. Wichtig: Den Mitarbeitern gegenüber sollte eine offene Informationspolitik betrieben werden.

Fazit

Das Thema Unternehmensnachfolge gilt nicht nur für Unternehmer, die in die Jahre gekommen sind. Unfall, Krankheit oder Tod können auch junge Unternehmensinhaber treffen. Deshalb sollte die Unternehmensnachfolge rechtzeitig und offen angegangen werden. Nur dann ist genügend Zeit vorhanden für die Planung, um Alternativen zu prüfen, Entscheidungen in Ruhe zu treffen oder notfalls Korrekturen vorzunehmen. Denn viel schlimmer als eine Übergabe ist die Erkenntnis, dass das über viele Jahre oder Jahrzehnte aufgebaute Unternehmen am Ende vor dem Aus steht.

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Entscheidungen treffen – wenn der Unternehmensinhaber es nicht mehr kann?

27. Juli 2013

Ein kleiner Fall (vielleicht haben Sie ihn selbst schon einmal in Ihrem Umfeld erlebt):

Der Unternehmer (es geht um ein Einzelunternehmen) liegt seit einiger Zeit im Koma. Wenige Wochen später stirbt er. Während der Zeit im Koma begannen die Probleme: Wer war jetzt für unternehmerische Entscheidungen zuständig? Wer organisiert das Personal? Wer kauft Material ein?

Und die Probleme wurden nach dem Tod des Unternehmers größer. Denn er hinterließ nicht nur seine Frau, sondern auch zwei Kinder – und es gab kein Testament.

Was viele (Einzel-)Unternehmer nicht wissen: Bei einem Einzelunternehmen geht dieses auf alle Erben gemeinsam über und diese bilden eine Gemeinschaft – die Erbengemeinschaft. Was ist aber das Problem in dem vorgenannten Fall? Einfach – keine der Personen der Erbengemeinschaft kann zukünftig eine Entscheidung mehr treffen gegen die Stimmen der anderen. Auch die Ehefrau, die nach dem Gesetz insgesamt 50% des Erbes erhält, kann mit diesem Stimmgewicht keine Entscheidung mehr gegen ihre Kinder, die anderen beiden Erben, treffen – diese haben zusammen nämlich auch ein Stimmgewicht von 50% (übrigens besteht die gleiche Verteilung bei nur einem Kind). Man kann eigentlich nur hoffen, dass im Hinblick auf das Unternehmen alle an einem Strang ziehen.

Ein Einzelfall, denken Sie? Von wegen, das ist üblich in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in ganz Deutschland. Die Probleme sind unbekannt, die (einfachen) Lösungen werden hinausgeschoben und irgendwann ist es dann zu spät.

Was wäre vorliegend zu tun gewesen? Im Grunde zwei sehr einfache Dinge. Erstens hätten eine oder mehrere Personen eine Vollmacht erhalten müssen. Und zweitens hätte der Unternehmer zumindest eine (kurze) testamentarische Anordnung hinsichtlich des Einzelunternehmens treffen müssen, mit klaren Nachfolgeregelungen.

Durch diese zwei Maßnahmen wäre das Unternehmen in der schweren Zeit handlungsfähig gewesen. Wären damit alle Probleme gelöst gewesen? Bestimmt nicht. Aber es wäre ein guter und vor allem kostengünstiger Anfang gewesen.

Sie haben Fragen zu diesen Themen – kontaktieren Sie mich!

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Vier Experten für die Unternehmensnachfolge beim BDS

23. November 2012

Am 11. Oktober 2012 fanden sich mehr als 30 Unternehmer in der Delpstr. 5 in Würzburg ein, um sich dort mit einer der wichtigsten Problemstellungen für mittelständische Unternehmer zu widmen: der Unternehmensnachfolge. Eingeladen hatte der BDS gemeinsam mit dem „VUN Verband für Unternehmensnachfolge e.V.“, und als Referenten konnten vier Experten gewonnen werden: Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Steuerberaterin Dr. Karin Fischer-Böhnlein, Finanzexpertin Claudia Behringer von der MehrWert GmbH und die Unternehmerin Christine Seger von Seger Transporte in Münnerstadt.

Der VUN e.V. ist ein Verband mit Sitz in Hamburg und einer Zweigstelle in Würzburg, der sich zum Ziel gesetzt hat, Unternehmer im Hinblick auf die wichtigen Weichenstellungen bei der erfolgreichen Unternehmensnachfolge zu unterstützen, eine Plattform mit regionalen Ansprechpartnern zu bieten, und für Mitglieder wertvolle Sonderleistungen zur Verfügung zu stellen wie eine 24-Stunden-Hotline und einen notariellen Dokumentenverwaltungsdienst.

Nach einer einleitenden Begrüßung durch Frank Bernard vom BDS leitete Christine Seger den Abend ein, indem Sie kurz den VUN und den örtlichen Repräsentanten – Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. – vorstellte. Anschließend stellte Frau Seger psychologische Probleme sowie allgemeine strategische Überlegungen bei der bei der Unternehmensnachfolge dar. Kernthese war, dass eine erfolgreiche Nachfolge sowohl die Interessen des Übergebenden als auch des Nachfolgers berücksichtigen muss – das Ziel muss eine Win/ Win-Situation bei allen Beteiligten sein.

Sodann beleuchtete Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. einige rechtliche Besonderheiten, die bei einer Unternehmensnachfolge zu beachten sind. Erfreulicherweise ohne groß in die Tiefe zu gehen und so die Zuhörer zu überfordern zeigte Herr Lexa auf, dass erstaunlich viele Unternehmer und Unternehmerinnen auf die Nachfolgesituation schlecht vorbereitet sind, wenn man nicht nur die Übergabe selbst, sondern auch die erforderlichen Vollmachten, die Testamente, die finanzielle Absicherung, etc. berücksichtigt. Sodann stellt Herr Lexa die Nachteile der gesetzlichen erbrechtlichen Regelungen für

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die Unternehmensnachfolge dar, gab wertvolle Tipps für das „Unternehmertestament“ und präsentierte ein „4-Phasen-Modell“, mit dem die Phasen einer Unternehmensnachfolge gemeistert werden können.

Im Anschluss folgte eine Reise durch die steuerlichen Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge durch Steuerberaterin Dr. Karin Fischer-Böhnlein. Frau Fischer-Böhnlein zeigte auf, was bei einem Verkauf auf Seiten von Käufer und Verkäufer wichtig sind und stellte dar, wie man sich eine Verhandlungssituation vorstellen muss. Sodann erläuterte Sie erfreulich kurz und prägnant, welche Besonderheiten bei einem sog. „Asset-Deal“ und bei einem „Share-Deal“ zu beachten sind und worauf die beteiligten Parteien Wert legen werden. Wie erwartet werden konnte sind die steuerlichen Besonderheiten, genauso wie die rechtlichen, kompliziert und erfordern sorgfältige Vorbereitung und Durchführung.

Schließlich gab Claudia Behringer wertvolle Hinweise hinsichtlich zur finanziellen Situation des Übergebenden und des Nachfolgers. Sie konnte darstellen, dass im Rahmen der Unternehmensnachfolge mehr zu beachten ist als nur die Zahlung eines Kaufpreises – Liquidität und Absicherung durch relevante Versicherungen spielen eine wichtige Rolle und erfordern frühzeitige Planung, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Das Feedback der Teilnehmer, welches selbstverständlich abgefragt wurde, war eindeutig: Die Veranstaltung war ein Erfolg, weil nicht eine Person versuchte, alle Themenbereiche abzuhandeln, sondern weil vier Experten nur zu dem Teil referierten, in dem sie aufgrund ihres Berufes Erfahrungen vorweisen konnten. So waren die Praxisbeispiele und die Tipps konkret und nachvollziehbar und nicht nur „theoretische Hinweise“.

 

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