Lexa - Kanzlei für Wirtschaftsrecht

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Praxistipps zur Verwendung von Bürgschaften

15. Mai 2020

Ohne Bürgschaft erhalten viele Unternehmer keine Finanzierung von ihrer Bank. Doch was versteckt sich eigentlich hinter Bürgschaften? Welche Besonderheiten gibt es und worauf sollten Unternehmer unbedingt bei den rechtlichen Details achten? In diesem Beitrag für das Online-Magazin BASIC thinking stellen wir die praktischen Aspekte bei der Verwendung von Bürgschaften, die in Beiträgen oftmals zu kurz kommt, aus Sicht eines Bürgen dar:
LINK zum Artikel: https://www.basicthinking.de/blog/2020/05/14/buergschaft-start-ups-regelungen-hoechstbetragsbuergschaft

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Corona bringt rechtliche Änderungen!

15. April 2020

Aufgrund der Corona-Krise hat die Bundesregierung das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ verabschiedet. Für Verbraucher und Unternehmer gelten damit eine Vielzahl an neuen gesetzlichen Regelungen.

Betroffen sind beispielsweise Miet- und Darlehenszahlungen, aber auch Vorgaben bei Insolvenzen.

Für das Online-Magazin BASIC thinking haben wir in unserer wöchentlichen Kolumne die nun geltenden Regelungen gesichtet, erläutern diese und geben eine erste Bewertung ab. Der Beitrag ist über diesen Link zu erreichen: Link zum Beitrag.

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Rechtsanwalt Lexa im Interview mit BASIC thinking

30. August 2018

Nachdem der Kanzleigründer Carsten Lexa seit über einem Jahr für das Online-Magazin „BASIC thinking“ über Gründerthemen und Digitalisierung schreibt, hat das Magazin ihn zu diesem Jubiläum befragt – zu seinen eigenen Erfahrungen als Gründer, zur Gründerszene im allgemeinen und zu seinen Ansichten in Bezug auf den Umgang mit Unternehmern in Deutschland. Darüber spielten die Chancen der Digitalisierung eine große Rolle in dem Gespräch.

Folgende Fragen wurden von Rechtsanwalt Lexa beantwortet:

  • Wie kam es, dass er selbst ein Unternehmen gegründet hat?
  • Warum selbständig werden und nicht angestellt?
  • Hatte er Angst, als er schließlich seine eigene Kanzlei gründete?
  • Welchen Rat hätte er gerne selbst für seinen Gründungen erhalten?
  • Welches Learning konnte er aus seiner selbständigen Tätigkeit bislang mitnehmen?
  • Welchen Fehler würde er gerne verschweigen?
  • Was muss sich hinsichtlich der Einstellung bezüglich der Gründerszene ändern?
  • Welche Rolle spielen für Gründer Politik und Digitalisierung?
  • Welche Wünsche hat er bezüglich Digitalministerin und dem neuen Digitalrat?

Das ganze Interview gibt es hier: LINK zum Interview.

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Pressemeldung: Höchste Auszeichnung der Wirtschaftsjunioren Thüringen geht an Carsten Lexa

1. März 2018

Carsten Lexa erhält Goldenen Thüringer Löwen der Wirtschaftsjunioren Thüringen

Carsten Lexa erhält Auszeichnung „Goldener Thüringer Löwe“ der Wirtschaftsjunioren Thüringen

Würzburger Wirtschaftsanwalt erhält Goldenen Thüringer Löwen für seine herausragenden Aktivitäten

(Erfurt, 28. Februar 2018) Dem Würzburger Wirtschaftsanwalt Carsten Lexa wurde im Rahmen der Gründermesse „Ignition“ in Erfurt der Goldene Thüringer Löwe, die höchste Auszeichnung der Wirtschaftsjunioren Thüringen, verliehen.

Die Thüringer Landesvorsitzende Franziska Teichert würdigte im Rahmen der Verleihung das besondere Engagement des Würzburgers bei den Wirtschaftsjunioren (WJ), das weit über Würzburg und Bayern hinausreichte.

Carsten Lexa war bei den Wirtschaftsjunioren nicht nur als als Kreissprecher in Würzburg und als General Legal Counsel in Berlin aktiv. 2017 unterstützte er die WJ Thüringen im Rahmen der „Ignition“, der größten Gründermesse in Thüringen, und arbeitete mit dem Landesvorsitzenden Holger Holland bei der Vorbereitung des G20 YEA-Gipfels in Berlin eng zusammen. Weitere Aktivitäten waren die Initiierung des deutschsprachigen JCI-Debatings in auf der Europakonferenz in Istanbul 2015 und der Weltkonferenz in Leipzig 2016, wo Lexa jeweils nur knapp mit seinen Teams im Finale unterlag und die Gründung des Trägervereins für den World Cleanup Day 2018, unter anderem mit Mitgliedern der WJ Mittelthüringen.

Mit Carsten Lexa konnten wir den Goldenen Thüringer Löwen an einen Wirtschaftsjunior verleihen, der sich extrem in unserem Verband engagiert hat. Für das, was Carsten Lexa in 5 Jahren bewegt hat, benötigen die meisten Mitglieder 10 Jahre und länger. Uns war dabei besonders wichtig, dass seine Aktivitäten auch im Thüringer Landesverband zu spüren waren. Die Auszeichnung ist deshalb unserer Meinung nach mehr als verdient!“, so Holger Holland, Landesvorsitzender der WJ Thüringen 2017 und Immediate Past President 2018.

Der Goldene Thüringer Löwe ist wurde 2016 von den Wirtschaftsjunioren Thüringen ins Leben gerufen, um besondere Verdienste um die Wirtschaftsjunioren Thüringen zu würdigen. 2017 erhielt der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee diese Auszeichnung. Mit Carsten Lexa ging der Goldene Löwe das erste Mal an eine Person, die kein Mitglied bei den WJ Thüringen ist.

„Diese Auszeichnung ist eine besondere Ehre für mich. Mit den WJ Thüringen und insbesondere mit Holger Holland verbinden mich viele erfolgreiche Projekte und ich freue mich sehr, dass die WJ Thüringen mich für würdig gehalten haben, den goldenen Löwen zu erhalten.“, so der Würzburger Wirtschaftsanwalt.

Carsten Lexa wurde 2012 Mitglied der Wirtschaftsjunioren Würzburg und übernahm dort 2013 das Ressort „Internationales“. 2014 wurde er Kreissprecher in Würzburg und konnte den WJ-Kreis mit seinem Vorstandsteam zum aktivsten Kreis in Bayern (bei 62 Kreisen) und den drittaktivsten Kreis in Deutschland (bei 215 Kreisen) führen. Gleichzeitig wurde Lexa 2014 in den Bundesvorstand der Wirtschaftsjunioren Deutschland berufen und übernahm dort die Position des General Legal Counsel, des Rechtsberaters des Bundesverbands. 2016 ernannte der Bundesvorstand ihn zum Präsidenten der G20 Young Entrepreneurs´ Alliance (G20 YEA) Deutschland. Als solcher führte er die größte deutsche Delegation junger Unternehmer zum jährlichen G20 YEA-Gipfel nach China und empfang 2017 als Gastgeber für die Wirtschaftsjunioren Deutschland 400 Jungunternehmer aus den G20-Staaten zum G20 YEA-Gipfel in Berlin. 2017 übernahm er schließlich das Amt des Weltpräsidenten der G20 Young Entrepreneurs´ Alliance und wurde so zum Sprecher von mehr als 500.000 jungen Unternehmern in den G20-Staaten.

Die Wirtschaftsjunioren bilden in Deutschland den größten Verband junger Unternehmer und Führungskräfte mit rund 8.000 aktiven Mitgliedern und 7.000 Fördermitgliedern, organisiert in 11 Landesverbänden und mehr als 210 Kreisen. Die Wirtschaftsjunioren Thüringen stellen dabei 9 Kreise mit rund 250 Mitgliedern.

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Pressemeldung: Sprecher für 500000 junge Unternehmer kommt aus Würzburg

17. Juni 2017

Quelle: WJD/ Jens SchickeRechtsanwalt Lexa übernimmt Vorsitz im Lenkungsausschuss der G20-Jungunternehmerallianz

(Würzburg, 17. Juni 2017) Der Würzburger Wirtschaftsanwalt Carsten Lexa ist neuer Vorsitzenden des Lenkungsausschusses der G20-Jungunternehmerallianz (G20 Young Entrepreneurs´ Alliance, G20 YEA). Sein Schwerpunkt wird auf dem Führen von Gespräche mit Politikern und Interessensvertretern der Wirtschaft liegen, bei denen er die Bedeutung von jungen Unternehmern für die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen und weltweit herausstellen möchte.

Quelle: WJD/ Jens SchickeDie G20 YEA, gegründet 2010 in Toronto auf Initiative des ehemaligen kanadischen Ministerpräsidenten Stephen Harper, ist die Stimme der internationalen jungen Wirtschaft. Sie spricht für 500000 junge Unternehmerinnen und Unternehmer und die Mitgliedsorganisationen, die sie unterstützen. Basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen durch Accenture und Ernst & Young erstellt die G20 YEA jedes Jahr ein Kommuniqué, in dem die Forderungen und Empfehlungen der jungen Wirtschaft im Hinblick auf die Stärkung der Weltwirtschaft gebündelt und den Staats- und Regierungschefs der G20 mitgeteilt werden. Der Vorsitzende des Lenkungsausschusses kommuniziert im Rahmen der G20 YEA.

„Weltweit schwächt sich das Wirtschaftswachstum ab. Auf der anderen Seite steigt die Arbeitslosigkeit, insbesondere bei Jugendlichen, bzw. verharrt auf einem hohen Niveau. Die B20 und die G20 haben erkannt, dass Jungunternehmertum einer der wichtigsten Faktoren im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit ist. Dazu bedarf es jedoch international abgestimmter Initiativen, damit junge Unternehmerinnen und Unternehmer möglichst einfach Unternehmen gründen bzw. ihre geschäftlichen Aktivitäten ausweiten und in der Folge Personal einstellen können.“, so Lexa.

Konkret fordert die G20 YEA an Initiativen insbesondere eine Verbesserung der Ausbildung von Jugendlichen im Hinblick auf unternehmerisches Wissen. Eine weitere Forderung besteht nach weltweit einheitlichen steuerlichen Erleichterungen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und wenn Arbeitsplätzen geschaffen werden. Schließlich fordert die G20 YEA die Einführung eines G20-weiten Unternehmervisums, das die Möglichkeit bietet, in die G20-Staaten einzureisen, um dort Geschäftschancen wahrzunehmen, z.B. Unternehmen zu gründen.

Quelle: WJD/ Jens Schicke„Junge Unternehmer denken global und machen mit ihren Ideen nicht vor Landesgrenzen halt. Wir ermutigen die Staats- und Regierungschefs der G20 deshalb, schnellstmöglich gemeinsame Regeln und Standards zu schaffen, die die aktuellen wirtschaftlichen Trends und Entwicklungen bei jungen Unternehmern im 21. Jahrhundert unterstützen. Ziel ist es, unternehmerische Eigeninitiative zu gewährleisten und einen einheitlichen weltweiten Rahmen für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen.“, so der Würzburger Anwalt.

 

Carsten Lexa ist Rechtsanwalt und Europajurist und spezialisiert auf Wirtschaftsrecht. Er ist bei den Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD), dem größten deutschen Verband junger Unternehmer und Führungskräfte, Mitglied im Bundesvorstand und vertritt Deutschland für die WJD in der G20 YEA, dem globalen Netzwerk junger Unternehmerinnen und Unternehmer aus den 20 bedeutendsten Industrie- und Schwellenländern der Welt sowie der EU.

Informationen zur G20 Young Entrepreneurs´ Alliance: www.g20yea.com

Informationen zu den Wirtschaftsjunioren Deutschland: www.wjd.de

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Pressemeldung: Würzburger Anwalt lädt junge Unternehmer aus aller Welt nach Berlin

16. Januar 2017

WJD/Thomas Imo

WJD/Thomas Imo

Gipfel der G20 Young Entrepreneurs´ Alliance in der deutschen Hauptstadt

(Würzburg, Berlin/ 16. Januar 2017) Der Würzburger Carsten Lexa lädt 2017 als „G20 YEA Präsident Deutschland“ für die Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) junge Unternehmer aus den G20-Staaten zum jährlichen Gipfel der G20 Young Entrepreneurs´ Alliance (G20 YEA) nach Berlin. Thema des Gipfels sind die weltweiten Trends der Digitalisierung und deren Auswirkungen auf Unternehmen.

Der Würzburger Anwalt Lexa freut sich auf seine Aufgabe: „Für den größten deutschen Verband junger Unternehmer und Führungskräfte Gastgeber zu sein für junge Unternehmer aus der ganzen Welt ist ein einmaliges Erlebnis.“ Gleichzeitig ist sich der junge Anwalt jedoch seiner repräsentativen Rolle bewusst: „Derzeit droht die Gefahr, dass weltweit die staatlichen Hemmnisse für den globalen Handel zunehmen. Globalisierung wird immer stärker mit negativen Entwicklungen in Verbindung gebracht. Die Digitalisierung dagegen, die in fast allen Ländern voran schreitet,  eröffnet neue Chancen für Unternehmen über Landesgrenzen hinweg. Den Gipfel wollen die WJD nutzen, um der Welt zu zeigen, wie wichtig es ist Brücken zu bauen und die Digitalisierung zu nutzen, um grenzüberschreitende Geschäftschancen zu schaffen bzw. auszubauen und so Erwerbslosigkeit vorzubeugen. Mauern dagegen bringen uns nicht voran!“

„Es ist essentiell für das Gelingen dieses Gipfels, die Organisation und Ausgestaltung des Gipfels einer Person mit interkulturellem Verständnis und Fingerspitzengefühl zu übertragen.“, sagt Alexander Kulitz, Bundesvorsitzender der Wirtschaftsjunioren Deutschland, der Carsten Lexa als G20 YEA Präsident Deutschland in den Bundesvorstand der WJD aufgenommen hat. „Mit Carsten Lexa haben wir einen erfahrenen und weltoffenen Netzwerker gefunden, der die Menschen begeistern kann und auch schwierige Themen mit Fingerspitzengefühl moderiert.“, attestiert Kulitz dem Würzburger Rechtsanwalt. „Ich freue mich, dass Herr Lexa bereit war diese Herausforderung anzunehmen.“

Auch Sebastian Pollach, der Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Haßberge, dem Lexa als Mitglied angehört, zeigt sich erfreut über die Berufung: „Seit 2013 vertritt Carsten Lexa die WJ Haßberge im Bundesvorstand, 2015 sogar gemeinsam mit seiner Frau Nadine Lexa. Es ist großartig, dass er in diesem Jahr noch einmal in die Vollen geht und im Bundesvorstand erneut Verantwortung übernimmt. Der G20 YEA-Gipfel wird eines der größten Ereignisse im Juniorenjahr 2017 und Carsten Lexa ist genau der Richtige, um den Gipfel zu einem Erfolg zu machen!“

Die Wirtschaftsjunioren Haßberge sind eine Vereinigung von jungen Unternehmern und Führungskräften unter 40 Jahren mit rund 80 Mitgliedern, organisiert bei der IHK Würzburg-Schweinfurt und Mitglied der WJD. Sie engagieren sich ehrenamtlich für die Interessen der jungen Wirtschaft. Bundesweit gehören den WJD mehr als 15.000 Mitglieder aus allen Bereichen der Wirtschaft an. Gemeinsam bilden sie den größten deutschen Verband junger Unternehmern und Führungskräften.

Die WJD vertreten auf Betreiben des Bundeswirtschaftsministeriums die Interessen der jungen deutschen Wirtschaft in der G20 YEA. Im Jahr 2017 sind die WJD Gastgeber in Berlin für rund 500 junge Unternehmer aus den G20-Staaten beim alljährlichen G20 YEA-Gipfel. Die in der G20 YEA vereinten Unternehmer erarbeiten gemeinsame Forderungen, die auf dem jährlichen G20 YEA-Gipfel, einer Vorkonferenz zum G20-Gipfel,  vorgestellt und verabschiedet werden. Diese fließen dann in die Beratungen der Staatschefs und Minister im Rahmen des G20-Gipfels ein, welcher 2017 in Hamburg stattfindet.

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Verpflichtung zur Bereitstellung von deutschsprachigen AGB

25. Oktober 2016

Viele international tätige Unternehmen bieten ihre Leistungen im Internet an, auch gegenüber deutschen Kunden. Dabei werden nicht immer deutschsprachige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, sondern AGB in einer anderen Sprache, z.B. in Englisch.

Gegenstand eines Urteils des Kammergerichts Berlin (AZ 5 U 156/14) war nun eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Facebook-Tochter WhatsApp, die auf ihrer deutschsprachigen Webseite die AGB nur auf Englisch angeboten hatte.

Das Kammergericht hat entschieden, dass auf deutsprachigen Internetseiten die Unternehmen ihre AGB auch in deutscher Sprache zur bereit stellen müssen. Ein Verbraucher muss nicht damit rechnen auf fremdsprachige AGB mit einem „umfangreichen, komplexen Regelwerk von sehr, sehr vielen Klauseln“ zu treffen. Trotz der Verbreitung des Alltagsenglisch in Deutschland, so das Kammergericht, kann von einem Verbraucher nicht erwartet werden, dass er „juristisches, vertragssprachliches und überhaupt kommerzielles Englisch“ versteht. Sind die AGB nicht ins Deutsche übersetzt, sind alle Klauseln „intransparent und treuwidrig benachteiligend“ und damit unwirksam.

Dieses Urteil schafft Klarheit für Unternehmer und Unternehmen, auch für deutsche, die Leistungen auf dem deutschen Markt anbieten: AGB sind gegenüber Verbrauchern nur dann wirksam, wenn sie in deutscher Sprache verfasst sind.

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Rechtsanwalt Lexa berät zum dritten Mal in Folge Deutschlands größten Jungunternehmerverband

18. Januar 2016

Würzburg / Berlin – Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. wurde vom Bundesvorstand der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. (WJD) zum Rechtsbeistand („General Legal Counsel“, GLC) für das Jahr 2016 ernannt. Es ist die dritte Ernennung in Folge für den Würzburger Anwalt. Lexa steht dem Bundesvorstand und den örtlichen Kreisen der Wirtschaftsjunioren bei Rechtsfragen, insbesondere im Gesellschafts-, Vereins- und Vertragsrecht, beratend zur Seite. „Diese dritte Berufung ist natürlich eine besondere Ehre. Ich freue mich sehr, erneut das Vertrauen des Bundesvorstands erhalten zu haben.“, so Lexa. Die Arbeit im Bundesvorstand bietet die Möglichkeit, ein deutschlandweit aktives Sprachrohr der jungen Wirtschaft zu sein und die Ziele des Verbandes mitzugestalten, so der Anwalt. Insbesondere möchte er das Ziel des Bundesvorsitzenden der WJD Horst Wenske, den Verband zu modernisieren und fit für die Zukunft aufzustellen, mit seiner mehr als 10-jährigen anwaltlichen Expertise unterstützen.

Der Bundesvorsitzende Horst Wenske hatte Rechtsanwalt Lexa erneut für das Amt des GLC vorgeschlagen. „Ich kenne Carsten Lexa seit mehreren Jahren. Er ist extrem zuverlässig und verliert nie aus den Augen, dass wir im größten Verband junger Unternehmer und Führungskräfte stark lösungsorientiert denken müssen. Darüber hinaus kenne ich nicht viele Anwälte, die ein rechtliches Problem in wenigen, verständlichen Worten erklären können. Ich freue mich sehr, dass Carsten Lexa erneut für die WJD tätig wird.“

Der Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Haßberge, Sebastian Pollach, freut sich über die Ernennung Lexas: „Die erneute Berufung eines aktiven Haßfurter Wirtschaftsjuniors in den Bundesvorstand der WJD ist ein tolles Signal, dass der Kreis Haßberge nicht nur lokal, sondern überregional aktiv ist. Carsten Lexa ist ein erfahrenes Mitglied unseres Kreises, der uns gut vertreten wird.“

Lexa ist seit 2010 aktiv bei den Wirtschaftsjunioren, war unter anderem 2013 Mitglied im Kreisvorstand, 2014 Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Würzburg und seit 2014 GLC im Bundesvorstand. Seit 2013 ist er darüber hinaus einer der von WJD ausgewählten deutschen Delegierten G20 Young Entrepreneurs´ Summit (YES), einer Vorkonferenz zur jährlichen G20-Konferenz der Regierungschefs und Finanzminister der wirtschaftlich stärksten 20 Länder der Erde und seit 2016 der Präsident dieser deutschen Delegation. Lexa ist Inhaber der „Rechtsanwaltskanzlei Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht“ mit Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht (M&A, Unternehmensgründungen & -nachfolge). Mandanten sind Unternehmen aus dem In- und Ausland.

Die Wirtschaftsjunioren Haßberge sind eine Vereinigung von jungen Unternehmern und Führungskräften unter 40 Jahren mit rund 80 Mitgliedern, organisiert bei der IHK Würzburg-Schweinfurt. Sie engagieren sich ehrenamtlich für die Interessen der jungen Wirtschaft. Bundesweit gehören den Wirtschaftsjunioren mehr als 15.000 Mitglieder aus allen Bereichen der Wirtschaft an. Gemeinsam bilden sie den größten deutschen Verband junger Unternehmern und Führungskräften.

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Weltpolitik wird in Franken gemacht – Rechtsanwalt Lexa neuer G20 YEA Präsident Deutschland

17. Januar 2016

Lexa_G20YEAWürzburg / Berlin – Rechtsanwalt Carsten Lexa, LL.M. aus Würzburg vertritt als neuer Präsident für die Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) die Bundesrepublik Deutschland in der der G20 Young Entrepreneurs´ Alliance (G20 YEA), der Allianz der Jungunternehmer der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20). Er steht insbesondere der deutschen Delegation im Rahmen des G20 Young Entrepreneurs´ Summit 2016 in China vor. „In ein solches Amt berufen zu werden ist ein Ereignis, das wohl nur einmal im Leben passiert. Ich bin sehr stolz, für die Wirtschaftsjunioren in der Allianz tätig werden zu können und werde alles geben, dass Deutschland dort eine starke Stimme hat“, so Lexa.

Die in der G20 YEA vereinten Jungunternehmer erarbeiten gemeinsame Forderungen, die auf dem jährlichen G20 YEA Summit, einer Vorkonferenz zum G20-Gipfel,  vorgestellt und verabschiedet werden. Diese fließen dann in die Beratungen der Staatschefs und Minister im Rahmen des G20-Gipfels ein. 2016 finden der G20-Gipfel und der G20 YEA Summit in China statt.

„Die Jungunternehmer aus Deutschland, die zum Summit nach China reisen, haben frische Ideen und blicken aufgrund ihrer Jugend ohne Scheuklappen auf die weltwirtschaftlichen Probleme. Gemeinsam mit den Delegierten der anderen Länder wollen wir Chancen herausarbeiten und Forderungen aufstellen, wie aus Sicht der Jungunternehmer Unternehmertum gefördert, Jugendarbeitslosigkeit bekämpft und wirtschaftliche Probleme in der Welt angegangen werden können.“, erklärt Lexa. „In Deutschland wollen wir insbesondere das Bild des Unternehmers in der Öffentlichkeit verbessern und zeigen, was die Unternehmer in Deutschland leisten.“

Rechtsanwalt Lexa wurde vom Bundesvorstand der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. (WJD) in Berlin, dem er seit 2014 angehört, zum Präsidenten ernannt. Die WJD wurden 2010 als größter Verband junger Unternehmer und Führungskräfte vom Bundeswirtschaftsministerium gebeten, Deutschland in der G20 YEA zu vertreten und die Delegierten auszuwählen.

Sebastian Pollach, Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Haßberge, denen Lexa angehört, freut sich über die Ernennung: „Carsten Lexa ist langjähriges WJ-Mitglied und in diesem Verband sehr aktiv. Der WJ-Kreis Haßberge verfügt über viele in der Region engagierte junge Unternehmerinnen und Unternehmer. Mit der Ernennung von Carsten ist unser Kreis nun auch international sehr gut vertreten.“

Carsten Lexa war vor der Ernennung zum Präsidenten von 2013 bis 2015 Mitglied der deutschen G20 YEA-Delegation. Zudem ist Lexa für den Bundesvorstand der WJD als Rechtsbeistand tätig. Lexa ist Inhaber der „Rechtsanwaltskanzlei Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht“ mit Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht (M&A, Unternehmensgründungen & -nachfolge) und Vertragsgestaltung. Mandanten sind Unternehmen aus dem In- und Ausland.

Die Wirtschaftsjunioren Haßberge sind eine Vereinigung von jungen Unternehmern und Führungskräften unter 40 Jahren mit rund 80 Mitgliedern, organisiert bei der IHK Würzburg-Schweinfurt und Mitglied der WJD. Sie engagieren sich ehrenamtlich für die Interessen der jungen Wirtschaft. Bundesweit gehören den WJD mehr als 15.000 Mitglieder aus allen Bereichen der Wirtschaft an. Gemeinsam bilden sie den größten deutschen Verband junger Unternehmern und Führungskräften.

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Grundlagen der Vertragsgestaltung für Unternehmer/innen

4. Januar 2015

Immer wieder ist festzustellen, dass es relativ einfache Dinge sind, die beim Abschluss von Verträgen nicht beachtet werden und dann zu einem späteren Zeitpunkt zu Problemen führen. Nachfolgend sollen deshalb in kurzer Form die Grundlagen dargestellt werden, die beim Vertragsabschluss zu beachten sind:

Wie wird ein Vertrag geschlossen und welche Inhalte muss und kann er haben? Wie verhalten sich Vertrag und Gesetz zueinander? Wann finden die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung?

Die Beantwortung dieser Fragen erscheint im ersten Moment (vielleicht) einfach. In der Praxis lässt sich jedoch immer wieder erkennen, dass diesen Fragen – vielleicht weil sie so simpel erscheinen – leider viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich immer wieder die „Basics“ bewusst zu machen.

Wie wird ein Vertrag geschlossen?

Verträge können grundsätzlich mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Manchmal jedoch ist eine besondere Form erforderlich – so ist z.B. beim Erwerb eines Grundstücks oder der Gründung einer GmbH nach deutschem Recht die notarielle Beurkundung erforderlich. Wird diese Form nicht beachtet, ist der Vertrag unwirksam!

Wichtig: Um einen Vertrag zu schließen, braucht man unter Umständen nichts sprechen, sondern der Vertragsschluss ergibt sich einfach aus den Umständen. Man denke nur an den Erwerb einer Tageszeitung durch einen Studenten morgens am Kiosk: Der Student sagt womöglich nicht ausdrücklich „Ich möchte eine Zeitung kaufen“ und der Verkäufer entgegnet wohl auch nicht „Das macht 2 Euro“. Vielmehr wird der Ist der Student die Zeitung nehmen und dem Verkäufer 2 Euro geben, ohne dass beide auch nur ein Wort reden. Trotzdem kommt es hier ohne weiteres zu einem Vertragsschluss und der Student kann deshalb Mängel gelten machen, wenn beispielsweise ein Teil der Zeitung fehlt.

Was muss und was kann ein Vertrag beinhalten?

Jeder Vertrag muss mindestens die wesentlichen Vertragsbestandteile beinhalten. Bei einem Kaufvertrag sind das beispielsweise: Kaufgegenstand, Preis, und die Parteien, also Käufer und Verkäufer. Es ist wichtig zu verstehen, dass es weiterer Regelungen grundsätzlich nicht bedarf. Deshalb muss ein Kaufvertrag keine Regelungen enthalten über den Rücktritt, über den Zeitpunkt, wann die Zahlung zu leisten ist oder wann ein Mangel vorliegt. Es ist eine andere Frage, wie man einen Vertrag ergänzt, wenn die letztgenannten Fragen nicht beantwortet werden. Aber auch bei deren Fehlen ist ein Vertrag geschlossen, wenn die wesentlichen Bestandteile vorhanden sind.

Es ist aber klar, dass ein Vertrag erst dann „gut“ wird, wenn die Parteien diejenigen Inhalte, die wichtig werden können, auch in diesem Vertrag geregelt haben – denn in den Vertrag schaut man im Zweifel als erstes hinein wenn es Fragen gibt und dann ist es hilfreich, wenn man hier fündig wird. So empfehlen sich beispielsweise Regelungen über die Vertragslaufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten, die Definition von besonders wichtige Einzelheiten oder Begriffen (dann weiß man, was die Parteien (!) unter einem bestimmten Begriff verstehen), Regelungen über die Haftung, Haftungsausschlüsse oder Reduzierungen, die Darstellung von Sicherheiten, die nähere Ausgestaltung von Gewährleistungsrechten und Garantien sowie Regelungen zum anwendbaren Recht (besonders bei Vertragsparteien aus unterschiedlichen Ländern) und dem zuständigen Gericht, das im Falle eines Streits entscheiden soll (hier kann auch die Frage relevant werden, ob überhaupt ein normales Gericht entscheiden soll, oder ob nicht ein Schiedsrichter die Streitfrage zu klären hat).

Wie ist das Verhältnis von Vertrag und Gesetz – oder: „Ich regle das, was ich für richtig halte!“?

Man sollte sich immer wieder klar machen, dass es in Deutschland vorgefertigte gesetzliche Regelungen gibt, beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder im Handelsgesetzbuch (HGB). Das hat für Parteien viele Vorteile: Wenn nichts anderes vereinbart wird, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Parteien müssen sich um nichts weiter kümmern, die gesetzlichen Regelungen kann man im Zweifel nachlesen.

Allerdings „passen“ die gesetzlichen Regelungen nicht für jeden Fall. So finden auf einen Unternehmenskauf beispielsweise die Regelungen über den Kaufvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung (auch ein Unternehmenskauf ist grundsätzlich ein „normaler“ Kauf), obwohl die gesetzlichen Regelungen, wie z.B. der Rücktritt, nicht richtig „passen“. Es ist deshalb regelmäßig erforderlich, die speziellen Situationen, die für einen selbst eintreten können, zu bedenken und in einem Vertrag darzustellen.

Es ist dabei jedoch immer zu fragen, ob von gesetzlichen Regelungen überhaupt abgewichen werden kann. Dies gilt für eine Vielzahl von solchen Regelungen, aber eben nicht für alle. Es ist deshalb sorgfältig zu prüfen, ob eine Abweichung möglich ist. Ist das nicht der Fall und regelt man trotzdem etwas anderes, dann ist diese andere Regelung unwirksam und man erreicht möglicherweise nicht das gewünschte Ergebnis.

Wann ist ein Vertrag als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ anzusehen?

Verträge stellen häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar, auch wenn sie so nicht bezeichnet sind und die Vertragsparteien dies auch gar nicht wollen. Ein Vertrag, der in immer gleicher Form mehrfach verwendet werden soll (die Absicht genügt!), unterfällt den Regelung über Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, auch wenn aktuell der Vertrag erst einmal verwendet wurde.

Die Folge der Anwendung der AGB-Bestimmungen ist, dass relativ strenge gesetzliche Vorgaben zu den Vertragsinhalten und zu den Einschränkungen von Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zu beachten sind. Werden diese Vorgaben nicht beachtet, können schnell bestimmte Regelungen oder der gesamte Vertrag unwirksam sein. Außerdem, und das macht es für Nichtjuristen so schwierig, ändert sich in diesem Bereich die Gesetzeslage und die Rechtsprechung immer wieder, so dass auch eine in der Vergangenheit wirksame Regelung plötzlich unwirksam sein kann. Daher sollte man ein besonderes Augenmerk bei der Gestaltung von Verträgen darauf verwenden, ob die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung finden und – wenn möglich – die Anwendung ausschließen. Ist die Anwendung letztendlich aber nicht zu verhindern, dann sollte zumindest ein solcher Vertrag regelmäßig überprüft werden, ob er noch wirksam ist oder ob nicht Regelungen geändert werden müssen.

Häufige Fehler

In der Praxis werden bei der Gestaltung von Verträgen immer wieder Fehler gemacht, die einfach zu vermeiden sind. Man sollte deshalb den nachfolgenden Punkten besondere Beachtung schenken, auch wenn die genannten Punkte selbstverständlich erscheinen.

1. Dass es bei der Bezeichnung der Vertragsparteien zu Fehlern kommt erscheint im ersten Moment absurd. Sind jedoch mehrere Personen beteiligt oder ist eine Vertragspartei eine Gesellschaft, dann fängt es schnell an, kompliziert zu werden, weil man überlegen muss, wen jetzt Rechte und Pflichten aus einem Vertrag treffen sollen. Gibt es beispielsweise mehrere Käufer, wird im Vertrag aber nur einer genannt, dann ist nur dieser zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet (er ist als einziger genannter Käufer auch nur der einzige Vertragspartner auf Käuferseite; anders ist es nur – und das ist ein sehr komplizierter Fall – wenn sich aus dem Vertrag Anhaltspunkte ergeben, dass weitere Käufer vorhanden und identifizierbar sind). Und wenn ein Vertragspartner einen Gegenstand von dem Gesellschafter einer GmbH kaufen möchte, in dem Vertrag aber die GmbH selbst als Verkäufer nennt und diese vielleicht sogar noch falsch bezeichnet, dann ist das Chaos perfekt. Hier hilft nur Sorgfalt und im Zweifel mehrfaches Nachfragen, um tatsächlich sicher bei den Bezeichnungen zu sein.

2. Verträge werden häufig von Vorlagen übernommen, die nur eingeschränkt auf den tatsächlich zu beurteilenden Sachverhalt passen. So ist es inzwischen fast zur Regel geworden, sich „Muster“ aus dem Internet zu laden. Problematisch ist dabei, dass diese Verträge oftmals auf bestimmten Sachverhalten beruhen, die nicht so einfach verallgemeinert werden können. Es besteht somit zum einen die Gefahr, dass Dinge mangels Verständnis des Vertragsmusters anders geregelt werden, als sie eigentlich geregelt werden sollen. Zum anderen – und das ist fast noch gefährlicher, weil ein Muster eine trügerische Sicherheit gibt – werden vielfach wichtige Regelungskomplexe übersehen, die in einem guten und vorausschauen erstellten Vertrag enthalten sein sollten, um Konflikte zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.

3. Weiter oben wurde dargestellt, dass mündliche Verträge genauso wirksam geschlossen werden können wie schriftliche. Sie sind auch vielfach mindestens zweckmäßig, teilweise sogar unerlässlich: Soll der Zeitschriftenkäufer wirklich einen schriftlichen Vertrag schließen hinsichtlich des Erwerbs eines Printmagazins? Allerdings sollten die Parteien in jedem Fall zumindest kurz und bewusst überlegen, ob nicht ein schriftlicher Vertrag doch Vorteile bringen könnte. Oftmals wird diese Überlegung nämlich nur aus der vagen Vermutung „Es wird schon gut gehen“ unterlassen. Dabei wird jedoch die Beweisfunktion eines schriftlichen Vertragswerkes übersehen: Die Vertragsparteien wissen bei einem schriftlichen Vertrag auch noch Jahre später, was sie geregelt haben – oder können es zumindest anhand eines sorgfältig erstellten Vertragswerks in Erfahrung bringen. Zudem kann der Vertrag gegebenenfalls im Streitfall als Beweismittel verwendet werden.

 

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Die perfekte Rechtsform für Unternehmen!

15. März 2014

Was wäre es doch schön, wenn die Überschrift in der Realität zutreffen würde: Jemand, der ein Unternehmen gründen will, „greift“ sich einfach aus den vom Gesetzgeber erlaubten Möglichkeiten an Rechtsformen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG) diejenige heraus, die nach allgemeiner Meinung die „perfekte“ Rechtsform ist. Diskussionen mit dem Rechtsanwalt und dem Steuerberater und teilweise mit der Bank gehören der Vergangenheit an, denn die „perfekte“ Rechtsform sorgt dafür, dass es keinen Fehler mehr bei der Rechtsformwahl gibt.

Leider jedoch ist die Überschrift zu diesem Artikel eine Provokation – denn die „perfekte“ Rechtsform gibt es nicht, auch wenn immer wieder in Medien und Lehrgängen anderes behauptet wird, insbesondere wenn neue Rechtsformen wie die deutsche Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder ausländische Rechtsformen für Unternehmer in Deutschland erscheinen und deren Vorteile besprochen werden.

Die „perfekte“ Rechtsform ist vielmehr immer diejenige, die für den einzelnen Unternehmer in seiner Situation und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Interessen und Wünsche am besten zu ihm und zu seinem Unternehmen passt. Dabei spielen „harte“ Faktoren wie die Kapitalausstattung, Mitbestimmung, die Geschäftsführung, die Flexibilität in der

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Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder die steuerliche Belastung eine große Rolle, genauso wie „weiche“ Faktoren, z.B. das Ansehen der Rechtsform im Geschäftsverkehr (dazu kann man mal die verwandten Rechtsformen der deutschen GmbH und der britischen Limited vergleichen) oder die „Strahlkraft“ der Rechtsform am Markt (so wirkt z.B. ein Unternehmen in der Rechtsform einer

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Aktiengesellschaft automatisch deshalb „groß“, weil eben bei Aktiengesellschaften automatisch an große Unternehmen gedacht wird).

Gemeinsam mit einem Berater sollte der Unternehmer die relevanten Faktoren der Rechtsformwahl besprechen und so die für ihn passende Rechtsform finden. Dies erfordert etwas Mühe und erhebliche Kompetenzen beim Berater, führt aber im Ergebnis dazu, dass das Unternehmen für die Zukunft gut aufgestellt ist und nicht nach kurzer Zeit schon wieder Unruhe in das Unternehmen kommt, weil die Rechtsform angepasst werden muss. Wenn allzu voreilig von einem Berater eine bestimmte Rechtsform als ideale Rechtsform empfohlen wird, ohne die Wünsche und Vorstellungen des Unternehmers abgefragt zu haben, ist Vorsicht geboten.

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Rechtsanwalt Lexa zum Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Würzburg gewählt

9. Dezember 2013

Vorstand Wirtschaftsjunioren Würzburg 2014

Vorstand Wirtschaftsjunioren Würzburg 2014

Würzburg – Die Wirtschaftsjunioren (WJ) Würzburg haben satzungsgemäß einen neuen Vorstand gewählt. Bei der Jahresmitgliederversammlung in den Greising-Häusern in Würzburg stellten die Jungunternehmer zugleich ihr neues Jahresthema 2014 „Connecting the Dots – Verbindungen schaffen“ vor.

Neuer Vorstandssprecher 2014 ist Carsten Lexa, LL.M. (Rechtsanwaltskanzlei Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Würzburg). Neu in den Vorstand 2014 gewählt wurden Christina Back (Hans Karl Sauer GmbH, Würzburg) und Sven Pohle (medipohle GmbH & Co. KG, Kürnach). Back übernimmt die Leitung des Ressorts Kommunikation, Pohle das Ressort Wirtschaft & Politik. Dem Vorstand wie im letzten Jahr gehören weiter an Nadine Lexa MAS (Stiftung Juliusspital, Würzburg) als Leiterin des Ressorts Internationales und Katrin Böse (sePura GmbH, Würzburg) in der Leitung des Ressorts Bildung. Die Geschäftsführung verbleibt bei Dr. Sascha Genders (IHK Würzburg-Schweinfurt). Satzungsgemäß aus dem Vorstand ausgeschieden sind Florian Kleppmann (FK Versicherungs- und Vermögensmanagement, Sommerhausen) und Boris Goldberg (WüKurier Goldberg GmbH & Co. KG, Kürnach).

„Connecting the Dots – Verbindungen schaffen“ lautet das Jahresmotto 2014 der WJ Würzburg. Möglichkeiten für die Mitglieder zu schaffen, sich durch den Austausch und durch das aktive Einbringen als junge Unternehmer und Führungskräfte, aber auch als engagierte Bürger, zu entwickeln, wird getreu diesem Motto im kommenden Jahr im Vordergrund stehen. Die Wirtschaftsjunioren müssen sich als junge Unternehmer und Führungskräfte mehr denn je ihrer Verantwortung stellen für sich selbst, für ihre Unternehmen und Mitarbeiter sowie für die Gesellschaft, so Vorstandssprecher Lexa überzeugt: „Bei den WJ Würzburg, einem der bundesweit aktivsten Kreise, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Erfahrungen in einem Umfeld von Gleichgesinnten zu sammeln, sich einzubringen und persönlich zu reifen. Genau diese Erfahrungen führen zur Fähigkeit, mit Verantwortung umgehen zu können.“ Für dieses Sammeln von Erfahrung liege den WJ Würzburg der deutschland- und weltweite Kontakt zu Junioren über die Grenzen Würzburgs hinaus, im Rahmen von Trainings, Konferenzen, oder durch die Übernahme von Vorstandsämtern, besonders am Herzen.

Traditionsgemäß ernannten die WJ Würzburg anlässlich der Jahresmitgliederversammlung neue Mitglieder: Sophia Wengel (Wengel & Dettelbacher GmbH, Kitzingen), Ansgar Betscher (multi office team GmbH, Höchberg), Peter Nußbaumer (Viktor Nußbaumer Bestes für Küche und Gastlichkeit GmbH & Co. KG, Kürnach) und Sven Pohle (medipohle GmbH & Co. KG, Kürnach).

Die WJ Würzburg haben für das Jahr 2014 ein umfangreiches Jahresprogramm aufgestellt, mit Betriebsbesichtigungen, Netzwerk-Veranstaltungen sowie Fach- und Informationsvorträgen. Informationen und Termine der Jungunternehmer und Führungskräfte finden Sie unter www.wj-wuerzburg.de.

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