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Warten oder schnell handeln bei der Übergabe des Betriebs?

Es ist oftmals ungünstig, sein Handeln ausschließlich an den Steuerfolgen auszurichten. Das gilt natürlich auch für die Unternehmensnachfolge. Wenn aber die Nachfolge innerhalb der Familie sowieso in den nächsten Jahren ansteht, kann es sich lohnen, Gas zu geben.

Warum, fragt sich nun sicherlich der Eine oder Andere. Die Antwort ist einfach: Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht die derzeit günstigen Regelungen für Unternehmer bei der Übergabe eines Betriebes (Bewertungsabschlag, etc.) für verfassungswidrig erklären. Zwar ist wohl eine Entscheidung nicht vor 2015 zu erwarten. Erbschaftssteuerbescheide werden aktuell jedoch schon nur noch unter Vorbehalt ausgestellt.

Es besteht die Gefahr, dass die zu erwartenden Verschlechterungen rückwirkend angewendet wird. Auch wenn diese Gefahr nicht einhellig als dringend angesehen wird, sollten Schenkungen vorsichtshalber mit einem Rückübertragungsrecht versehen werden, falls es steuerliche Veränderungen gibt, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.

Jedenfalls sollte man nicht unnötig zögern, denn für den Herbst 2013 stehen ja die Wahlen zum deutschen Bundestag an. Bei einem Regierungswechsel ist eine relativ schnelle Änderung der Gesetzgebung möglich, fordern doch die potenziellen Regierungsparteien schon heute aus „Gerechtigkeitsgründen“ eine Abschaffung der „Privilegien für Unternehmer“ bei der Erbschaftssteuer.

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